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Digitale Verordnungen

Wissenswertes zum E-Rezept für PTA

Die offizielle Einführung des E-Rezepts rückt immer näher – es sind nur noch einige Monate, sollte es bei dem geplanten Startdatum bleiben. Die bundesweite freiwillige Testphase soll im vierten Quartal beginnen. Was ist der aktuelle Stand?
Juliane Brüggen
26.08.2021  16:00 Uhr

Abläufe in der Apotheke und Rezeptänderungen

E-Rezepte werden direkt im Warenwirtschaftssystem angezeigt, eine manuelle Eingabe der Verordnung ist nicht erforderlich. Die einfachste Variante ist, dass der Arzt ein Arzneimittel mit PZN aus der Verordnungssoftware ausgewählt hat. Freitextverordnungen sind aber weiterhin möglich, zum Beispiel bei Rezepturen. Wie bisher gilt es, die Regelungen zur Rezeptbelieferung, zum Beispiel Rabattverträge, einzuhalten. Wie die Verarbeitung eines E-Rezepts konkret in der Warenwirtschaft aussehen kann, hat die Pharmazeutische Zeitung (PZ) vor kurzem in ihrem Online-Interview-Format »PZ Nachgefragt« vorgestellt.

Hat der Arzt das E-Rezept mittels Signatur final erstellt, sind die Daten nicht mehr veränderbar. PTA und Apotheker können aber wie bisher bestimmte Anpassungen vornehmen. Diese werden anhand bestimmter Schlüssel im Dispensierdatensatz hinterlegt und müssen mit einem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) legitimiert werden.

Nehmen PTA Änderungen am Rezept vor, muss diese Dokumentation beziehungsweise Änderung am Abgabedatensatz durch den HBA eines Apothekers signiert werden. Für diese Rezeptkontrolle haben Apotheker laut Gematik bis zum Ende des nächsten Werktages Zeit.

Bekommen PTA einen elektronischen Berufsausweis?

Apotheker und Pharmazieingenieure können bereits einen elektronischen Heilberufsausweis über die Landesapothekerkammer erhalten. PTA sollen – wie auch andere Gesundheitsfachberufe – im Jahr 2022 ebenfalls einen elektronischen Berufsausweis (EBA) erhalten. Die Pilotphase hierfür läuft bereits.

*Dieser Text wurde im April 2022 aktualisiert.

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