Zistrose als Fitmacher für die Abwehr? |
In Werbeaussagen implizieren Hersteller verschiedene gesundheitlich förderliche Wirkungen. So sollen die enthaltenen Polyphenole dazu beitragen, oxidative Prozesse im Körper zu reduzieren und langfristig vor chronischen Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs schützen. Dank ihrer antiviralen Eigenschaften soll die Zistrose das Immunsystem stärken und vor allem in der Erkältungszeit vor Infektionen schützen. Die wissenschaftliche Studienlage ist allerdings eher dünn. Während einige Labor- und Tierstudien auf die positiven Wirkungen hinweisen, fehlen groß angelegte, placebokontrollierte klinische Studien, um diese Effekte am Menschen zu bestätigen.
In einer der wenigen klinischen Studie prüften Wissenschaftler die Wirkung eines Cistus-Extrakts (CYSTUS052) aus der graubehaarten Zistrose bei 160 Patienten mit Infektionen der oberen Atemwege. Eine Reihe subjektiver Symptome nahm im Verlauf der Behandlung mit dem Extrakt signifikant ab, während die Anwendung des Placebos die Symptome weniger deutlich linderte. Die mutmaßliche antivirale Wirkung konnte auch in vitro gezeigt werden. Wissenschaftler der Universität Münster untersuchten beispielsweise die Wirkung des Extrakts CYSTUS052 auf verschiedene Grippevirenstämme. Der Extrakt verhinderte laut den Forschern das Eindringen von Grippeviren in die Wirtszellen durch eine neuartige, nicht pharmakologische Wechselwirkung, was sowohl für Therapie als auch Prophylaxe interessant sein könnte.
Die antioxidative Kapazität und andere Wirkungen der Zistrose untersuchten 2021 Wissenschaftler in einer Pilotstudie mit 24 gesunden Freiwilligen. Cistus-incanus-Kräutertee verbesserte nach einer zwölfwöchigen Verabreichung das Lipidprofil der Probanden und verringerte kardiovaskuläre Risikofaktoren wie oxidativen Stress.
Obwohl die Zistrose anscheinend zahlreiche gesundheitsfördernde Eigenschaften besitzt, ist es wichtig, zwischen einem reinen NEM und einem zugelassenen Arzneimittel zu unterscheiden. NEM unterliegen in Europa der Lebensmittelgesetzgebung und nicht den sehr strengen Gesetzen für Arzneimittel. Supplemente können auf den Markt gebracht werden, solange sie als sicher gelten und den Verbraucher nicht täuschen. Nur bei Arzneimitteln ist auch die Wirksamkeit bewiesen. Es ist garantiert, dass der notwendige Gehalt an den die Wirksamkeit bestimmenden Inhaltsstoffen auch tatsächlich in jeder Charge enthalten ist. Bei NEM muss der Hersteller nicht durch chargenspezifische Prüfungen nachweisen, dass auch tatsächlich der deklarierte Gehalt in den Produkten steckt. In NEM mit Zistrose reichen die relevanten Bestandteile in ihrer Konzentration zudem möglicherweise nicht aus, um die erwünschten Wirkungen zu erzielen. Rein rechtlich und von der Definition eines NEM her dürfen sie das auch nicht. Beim Verbraucher können jedoch durch die Werbung falsche Erwartungen geweckt werden.
So wird Zistrose als NEM häufig in Produkten zur Stärkung des Immunsystems und zur Prävention von Erkältungen und Grippe eingesetzt. Den Präparaten sind meist jedoch weitere Bestandteile wie Vitamin C und/oder Zink beigefügt. Bei genauem Hinsehen sind die präventiven Wirkungen diesen oder anderen Substanzen zugeschrieben. Für Vitamin C und Zink ist es Herstellern beispielsweise offiziell erlaubt, mit der Aussage zu werben, dass sie zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen. Entsprechende Health Claims genehmigt die Europäische Kommission, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Aussagen wissenschaftlich bewertet hat.