Ausgangsstoffe als Qualitätsmarker |
Juliane Brüggen |
06.05.2022 15:00 Uhr |
Bei der Kontrolle des Prüfzertifikats sind drei Aspekte wichtig: Gültigkeit, Plausibilität und Vollständigkeit. Die Anforderungen finden sich in § 6 Abs. 3 ApBetrO. Demnach muss ersichtlich sein, dass der Ausgangsstoff nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln geprüft worden ist und die erforderliche Qualität hat. Kontrollieren können PTA und Apotheker das, indem sie die aufgeführten Kriterien und Werte mit der aktuellen Monographie vergleichen.
Welche Angaben ein Prüfzertifikat im Detail enthalten sollte, listet die Leitlinie »Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe« der Bundesapothekerkammer (BAK) auf:
Außerdem sollten das Verfallsdatum und die Lagerbedingungen angegeben sein.
Ein typisches Anzeichen dafür, dass ein Prüfzertifikat nicht valide ist, ist laut Christian Diaz Flores, Mitarbeiter des Prüflaboratoriums des DAC beim DAC/NRF (Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium), »das Fehlen wichtiger Angaben wie fehlende oder nicht ausreichende Angaben der Prüfparameter«. Bei Unsicherheit empfiehlt der Apotheker einen Blick in die »Tabellen für die Rezeptur« des DAC/NRF: »Das praktische kleine Heft enthält eine Auflistung an Anforderungen, die ein Prüfzertifikat erfüllen sollte.«
Das Prüfzertifikat ist Teil des Prüfprotokolls und muss mit diesem zusammen aufbewahrt werden. Das ist auch in elektronischer Form möglich, wenn die Bedingungen in § 22 Abs. 2 ApBetrO eingehalten werden.