PTA-Forum online
Rezeptur

Ausgangsstoffe als Qualitätsmarker

Eine hohe und gleichbleibende Qualität sicherzustellen, ist kein Selbstläufer, sondern mit viel Arbeit verbunden. Es braucht ein System, das sowohl Maßnahmen zur Qualitätssicherung als auch zur Qualitätskontrolle beinhaltet. Für Rezepturarzneimittel sind die Ansprüche hoch, denn sie müssen gemäß § 6 Abs. 1 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) »die nach der pharmazeutischen Wissenschaft erforderliche Qualität aufweisen«.
Juliane Brüggen
06.05.2022  15:00 Uhr

Blick aufs Prüfzertifikat

Bei der Kontrolle des Prüfzertifikats sind drei Aspekte wichtig: Gültigkeit, Plausibilität und Vollständigkeit. Die Anforderungen finden sich in § 6 Abs. 3 ApBetrO. Demnach muss ersichtlich sein, dass der Ausgangsstoff nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln geprüft worden ist und die erforderliche Qualität hat. Kontrollieren können PTA und Apotheker das, indem sie die aufgeführten Kriterien und Werte mit der aktuellen Monographie vergleichen.

Welche Angaben ein Prüfzertifikat im Detail enthalten sollte, listet die Leitlinie »Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe« der Bundesapothekerkammer (BAK) auf:

  • Bezeichnung des Ausgangsstoffes nach Arzneibuch oder Synonymverzeichnis
  • Chargenbezeichnung (übereinstimmend mit der auf dem Gefäß angegebenen)
  • Angewandte Prüfvorschrift oder angewandtes Verfahren sowie die Arzneibuchfassung und -methode
  • Prüfergebnisse und Angabe der erforderlichen Qualität (Akzeptanzkriterien)
  • Angabe, dass der Ausgangsstoff nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln geprüft worden ist und die erforderliche Qualität hat
  • Datum der Prüfung
  • Name des für die Prüfung Verantwortlichen (vorzugsweise die sachkundige Person des Betriebs)
  • Autorisierte Institution oder autorisierter Funktionsbereich des für die Prüfung Verantwortlichen
  • Angabe, ob das Prüfprotokoll von einer nach §§ 6 und 11 ApBetrO autorisierten Stelle ausgestellt worden ist (Betrieb mit Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG oder Herstellungserlaubnis im EU-Raum, Sachverständige nach § 65 Abs. 4 AMG oder andere Apotheken)
  • Gegebenenfalls Angabe über die GMP-konforme Herstellung eines Wirkstoffs
  • Gegebenenfalls Angabe der Übereinstimmung mit den »Allgemeinen Monographien und Allgemeinen Texten« des Europäischen Arzneibuchs (unter anderem durchgeführte Prüfung auf Restlösungsmittel-Konzentration und Schwermetalle)

Außerdem sollten das Verfallsdatum und die Lagerbedingungen angegeben sein.

Ein typisches Anzeichen dafür, dass ein Prüfzertifikat nicht valide ist, ist laut Christian Diaz Flores, Mitarbeiter des Prüflaboratoriums des DAC beim DAC/NRF (Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium), »das Fehlen wichtiger Angaben wie fehlende oder nicht ausreichende Angaben der Prüfparameter«. Bei Unsicherheit empfiehlt der Apotheker einen Blick in die »Tabellen für die Rezeptur« des DAC/NRF: »Das praktische kleine Heft enthält eine Auflistung an Anforderungen, die ein Prüfzertifikat erfüllen sollte.«

Das Prüfzertifikat ist Teil des Prüfprotokolls und muss mit diesem zusammen aufbewahrt werden. Das ist auch in elektronischer Form möglich, wenn die Bedingungen in § 22 Abs. 2 ApBetrO eingehalten werden. 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz

Mehr von Avoxa