Um die ohnehin geringe orale Bioverfügbarkeit nicht zu beeinträchtigen, muss der vorgegebene zeitliche Abstand zur ersten Nahrungsaufnahme und dem Verzehr anderer Getränke als Wasser beachtet werden. Bereits das Trinken von Kaffee und Orangensaft kann beispielsweise die Bioverfügbarkeit von Alendronsäure um etwa 60 Prozent mindern.
Auch gleichzeitige Aufnahme mehrwertiger Kationen, zum Beispiel Calcium, Eisen und Magnesium, kann die Resorption der Bisphosphonate vermindern. Denn die Arzneistoffe bilden stabile Komplexe mit zwei- und dreiwertigen Metallkationen. Das ist ein wichtiger Hinweis für die Patienten, denn in der Regel verordnen Ärzte zusätzlich Calcium und Vitamin D, um eine Hypocalcämie zu vermeiden. Zu beachten ist, dass Patienten mitunter auch in der Selbstmedikation Präparate mit Magnesium, Eisen oder Zink sowie Antazida einnehmen.
Die Wechselwirkung können Patienten umgehen, indem sie zwischen der Einnahme des Bisphosphonats und des interagierenden Präparates, zum Beispiel Calcium, einen ausreichenden Zeitabstand lassen – entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Gebrauchs-/Fachinformation. Gleiches gilt für calciumreiche Nahrungsmittel und Getränke wie Milch, Milchprodukte oder Mineralwasser.
Eine Alternative zu den Tabletten ist die intravenöse Gabe, die bei Osteoporose beispielsweise vierteljährlich oder nur einmal jährlich erfolgen kann. Mit dieser Applikationsart können die geringe orale Bioverfügbarkeit, unmittelbare Schleimhautreizungen und die komplizierten Einnahmeregeln umgangen werden. Welche Arzneiform bevorzugt wird, hängt unter anderem von der individuellen Situation des Patienten und der Indikation ab.
Zu den möglichen unerwünschten Wirkungen der Therapie mit einem Bisphosphonat zählen unter anderem gastrointestinale Störungen, Knochen-, Muskel- und Gelenkschmerzen sowie ein zu niedriger Calciumspiegel im Blut (Hypocalcämie). Akute-Phase-Reaktionen mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen treten vor allem bei intravenöser Gabe und zu Therapiebeginn auf.
Kontraindiziert sind Bisphosphonate bei Schwangeren und Stillenden. Erkrankungen, die die Entleerung der Speiseröhre beeinträchtigen und die Unfähigkeit, mindestens 30 oder 60 Minuten in aufrechter Position zu bleiben, sind bei oralen Präparaten eine Gegenanzeige. Bei eingeschränkter Nierenfunktion und bestimmten Erkrankungen des Gastrointestinaltraktes ist Vorsicht geboten. Maßgeblich ist die jeweilige Fachinformation.