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Weiterbildung für PTA

BVpta möchte »Pharmazie-Assistenz« als neue Qualifikation

Im Rahmen der gestrigen Verbändeanhörung zur geplanten Apothekenreform hat der Bundesverband PTA (BVpta) eine gesetzlich geregelte Weiterbildung für PTA vorgeschlagen, die an den ehemaligen Beruf des Pharmazieingenieurs angelehnt ist.
AutorKontaktPTA-Forum
Datum 07.11.2025  10:00 Uhr

»Wir wollen keine Konkurrenz, sondern Kompetenz«, so der BVpta in einer Pressemitteilung. »Eine starke PTA stärkt die Apotheke und sichert die pharmazeutische Versorgung vor Ort.« Der Verband begrüße die Pläne zu einer Apothekenreform und »den Ansatz, PTA künftig mehr Verantwortung zu übertragen«. Aktuell ist geplant, dass PTA die Apothekenleitung – nach einer speziellen Weiterbildung – insgesamt 20 Tage im Jahr vertreten dürfen.

Der BVpta schlägt nun eine neue Qualifikationsstufe für PTA vor, die »Pharmazie-Assistenz« (PA) – »eine gesetzlich geregelte Weiterbildung für erfahrene PTA mit klar definierten Befugnissen«. Diese könnten in bestimmten Situationen die Apothekenleitung vertreten – ohne die Leitungshoheit der Approbierten zu beeinträchtigen. Der Verband fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer Stellungnahme auf, gemeinsam mit der Bundesapothekerkammer (BAK) und den Landesapothekerkammern »die gesetzlichen und fachlichen Grundlagen zur Einführung der Pharmazie-Assistenz (PA) als ›Nachfolger‹ des Pharmazieingenieurs« zu schaffen.

Die neue Qualifikation schaffe neben mehr Versorgungssicherheit und ausgeweiteten Kompetenzen »endlich eine Entwicklungsperspektive für erfahrene PTA – im Sinne einer modernen, teamorientierten und zukunftsfesten Apothekenstruktur.«  Auch die vertiefte Qualifikation in klinischer Pharmazie sei ein Gewinn für die Patientensicherheit. Die effizientere Aufgabenverteilung in der Apotheke könne zu Entlastung auf Leitungsebene führen.

Um einen »Flickenteppich« zu vermeiden, fordert der BVpta die PTA-Schulen gesetzlich als Orte der Weiterbildung zu verankern, »um einheitliche Qualitätsstandards sicherzustellen und Konflikte um die Zuständigkeiten zu vermeiden«.

Bei all dem dürfe die wirtschaftliche Situation nicht vergessen werden: »Nur finanziell stabile Apotheken können qualifiziertes Personal halten, ausbilden und tarifgerecht entlohnen«, schreibt der BVpta. Daher fordert der Verband die Erhöhung des Apothekenhonorars wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD versprochen. Zudem brauche es ein indexiertes Fixum sowie eine automatische Koppelung an einen Kostenindex, zum Beispiel Lohn- oder Inflationsindex.

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