Das ändert sich im Gesundheitswesen |
Ab 2025 dürfen Zahnärzte nur noch in besonderen Ausnahmefällen Amalgam verwenden. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die die Umweltbelastung durch Quecksilber senken soll. Statt Amalgam kommen im Seitenzahnbereich künftig in der Regel sogenannte selbstadhäsive Materialien zum Einsatz, heißt es von der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Sie sind selbsthaftend und werden in mehreren Schichten eingebracht. In Ausnahmefällen können auch sogenannte Bulkfill-Komposite, die schneller aushärten, von den Krankenkassen übernommen werden.
Für Patientinnen und Patienten, die sich für langlebigere und ästhetisch hochwertigere Materialien wie Keramik oder Gold entscheiden, fallen weiterhin Zuzahlungen an. Diese Materialien werden nicht vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.