Das Packungsfixum soll in zwei Schritte angehoben werden und ab 2027 dann 9,50 Euro betragen. Das BMG stimmt sich hierzu noch mit dem Bundeswirtschaftsministerium ab. Beide Ressorts können zudem amtliche Informationen zu den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Apotheken anfordern als unabhängige Datengrundlage für die Verhandlungen der Selbstverwaltung zum Apothekenhonorar. Denn künftig soll der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband direkt über die Anpassung des Apothekenhonorars verhandeln.
Mit der Verordnung plant das BMG zudem die Wiedereinführung von handelsüblichen Skonti zwischen Großhändlern und Apotheken.
Weitere Regelungen betreffen eine Liberalisierung von Öffnungszeiten, effizientere Betriebsabläufen in Arzneimittelherstellung / -prüfung sowie den Versandhandel. Die ursprünglich geplanten scharfen Temperaturkontrollen wurden zwar nach Gegenwind aus Brüssel aus dem Entwurf gestrichen, doch die Koalition will die Vorgaben zumindest etwas schärfen.