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ApoVWG
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Das Reformpaket des BMG im Überblick

Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ein umfangreiches Reformpaket durch den Bundestag gebracht. Eine Übersicht über das Gesetz.
AutorKontaktPZ
Datum 26.05.2026  15:00 Uhr

Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurde das ApoVWG am 22. Mai in 2./3. Lesung im Bundestag verabschiedet. Wenn das Gesetz wie geplant am 12. Juni im Bundesrat besprochen wird, will Ministerin Warken auch ihre »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen« durchbringen. Damit soll auch die versprochene Honorarerhöhung umgesetzt werden.

»Um die Gesundheitsversorgung in Zukunft sicherstellen zu können, müssen die Aufgaben auf mehr Schultern verteilt werden. Apotheken spielen dabei eine zentrale Rolle, deshalb binden wir sie breiter in die Versorgung ein – durch mehr Impfungen, Tests und Präventionsangebote«, kommentierte Warken das Gesetz.

Apotheken seien eine feste Säule für eine niedrigschwellige und flächendeckende Gesundheitsversorgung. Mit der Reform würden die Apothekenlandschaft finanziell gestärkt und sie erhielten weitere Kompetenzen bei gleichzeitigem Bürokratieabbau. »Insgesamt wird die Attraktivität der Apotheke als Arbeitsplatz durch flexiblere Arbeitszeitgestaltung und neue Tätigkeitsfelder deutlich erhöht«, so Warken.

Zentrale ApoVWG-Maßnahmen in der Übersicht:

Das ApoVWG sieht zudem eine ganze Reihe erweiterter Kompetenzen für Apotheken vor:

Rx-Abgabe ohne Rezept

Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimitteln ohne vorliegen einer Verschreibung ist der Teil der Reform, der von der Ärzteschaft bis zuletzt scharf kritisiert wurde.

Die Reform sieht eine Reihe von Erleichterungen für den Alltag vor. Nullretaxationen aus formalen Gründen werden abgeschafft. Und wenn das Rabattarzneimittel nicht verfügbar ist, darf unter bestimmten Voraussetzungen ein vorrätiges Arzneimittel abgeben werden.

Arztpraxen können bis Ende 2028 E-Rezepte für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner an die heimversorgende Apotheke weiterleiten. Und bei der Festlegung von Filialleitungen werden die Regelungen flexibler.

Exklusive Rabattverträge für Biosimilars werden bis Juli 2028 ausgeschlossen, um die Biosimilar-Produktion in Deutschland und Europa und somit Versorgungssicherheit zu erhalten.

Parallel zum ApoVWG sollen per Verordnung die Apothekenbetriebsordnung und die Arzneimittelpreisverordnung angepasst werden

Packungsfixum steigt stufenweise auf 9,50 Euro ab 2027

Das Packungsfixum soll in zwei Schritte angehoben werden und ab 2027 dann 9,50 Euro betragen. Das BMG stimmt sich hierzu noch mit dem Bundeswirtschaftsministerium ab. Beide Ressorts können zudem amtliche Informationen zu den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Apotheken anfordern als unabhängige Datengrundlage für die Verhandlungen der Selbstverwaltung zum Apothekenhonorar.  Denn künftig soll der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband direkt über die Anpassung des Apothekenhonorars verhandeln.

Skonto, Öffnungszeiten und Versandhandel

Mit der Verordnung plant das BMG zudem die Wiedereinführung von handelsüblichen Skonti zwischen Großhändlern und Apotheken.

Weitere Regelungen betreffen eine Liberalisierung von Öffnungszeiten, effizientere Betriebsabläufen in Arzneimittelherstellung / -prüfung sowie den Versandhandel. Die ursprünglich geplanten scharfen Temperaturkontrollen wurden zwar nach Gegenwind aus Brüssel aus dem Entwurf gestrichen, doch die Koalition will die Vorgaben zumindest etwas schärfen.

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