Apotheken sollen verschiedene neue pharmazeutische Dienstleistunge anbieten können. / © Adobe Stock/benjaminnolte
Weiterhin enthalten ist die von der Apothekerschaft kritisch gesehene PTA-Vertretung. Diese soll nur zur »vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs« zulässig sein und zunächst getestet werden. Neben anderen Regelungen etwa zu Öffnungszeiten und Bürokratieabbau sollen Apotheken verschiedene neue Aufgaben übernehmen und etwa neue pharmazeutische Dienstleistungen zur Vorbeugung und Früherkennung von Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund um das Rauchen anbieten können.
Neben Impfungen gegen Grippe und Covid-19 sollen alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen in Apotheken angeboten werden können – also zum Beispiel gegen Tetanus oder FSME. Auch PTA, Pharmazieingenieure und Pharmazeuten im Praktikum sollen Impfungen zukünftig nach entsprechender Schulung und unter Aufsicht eines Apothekers durchführen können.
Wie bei den Covid-19-Tests in der Pandemie sollen Patientinnen und Patienten außerdem bestimmte selbst zu bezahlende Schnelltests bekommen können – etwa auf Influenza-, Noro- oder Rotaviren. Das soll dazu beitragen, Infektionsketten schneller zu unterbrechen.
Apotheken sollen künftig zudem Standard-Blutentnahmen aus der Vene durchführen können, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren – allerdings nur bei Kundschaft ab 18 Jahren. Voraussetzung soll außerdem eine vorherige ärztliche Schulung sein. Dies solle die Praxen entlasten.
Auch im Hinblick auf Arzneimittelabgabe und Rezeptbelieferung stehen Neuerungen an: Apotheken sollen zukünftig verschreibungspflichtige Präparate in bestimmten Fällen auch ohne ärztliche Verordnung abgeben können. Betroffene müssen sie dann selbst bezahlen.
Erlaubt werden soll das zum einen bei bekannten, schon seit längerem eingenommenen Medikamenten, wenn das Fortführen der Therapie keinen Aufschub erlaubt, wobei einmalig die kleinste Packung abgegeben werden darf.
Zugelassen werden soll dies zum anderen bei »unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen«. Welche das sind und welche Vorgaben gelten, will das Ministerium noch festlegen. Tabu sein soll es aber für »systemisch wirkende Antibiotika« und Mittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
Wenn beim Rezepteinlösen ein Medikament nicht auf Lager ist, soll es leichter werden, Alternativen zu bekommen. Apotheken sollen dann auch ein anderes, direkt bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen. Betroffene sollen so schneller versorgt, die Apotheken beim Bestellen entlastet werden. Vorgesehen ist dies zunächst befristet.
Die Koalitionsfraktionen fügten noch eine Regelung zu Arzneipreisen ein. Für biotechnologisch hergestellte Präparate mit ausgelaufenem Patentschutz (Biosimilars) soll es bis Mitte 2028 keine exklusiven preisdämpfenden Rabattverträge mit Krankenkassen geben dürfen - zur Versorgungssicherung und angesichts der Bedeutung der Biotechnologie am Standort Deutschland. Die Kassen kritisierten dies als »weiteres Geschenk« an die Pharmaindustrie.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.