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Es kann losgehen

Die pharmazeutischen Dienstleistungen stehen fest

Jetzt ist es offiziell: Apotheken dürfen fünf pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und zulasten der Krankenkassen abrechnen. Der entsprechende Schiedspruch ist veröffentlicht. Zwei der Leistungen können PTA durchführen.
PZ/PTA-Forum
10.06.2022  15:30 Uhr

Blutdruck messen und dokumentieren

Sicherlich am einfachsten sofort umsetzbar ist die standardisierte Blutdruckmessung inklusive Erfassung von Risikoparametern. Dafür stehen neben einer Standardarbeitsanweisung (SOP) die zwei »Informationsbögen Blutdruck« als Arbeitsmaterialien auf der ABDA-Website bereit. Sie erleichtern ein strukturiertes Vorgehen und die Risikoeinschätzung des ermittelten Werts mithilfe eines Ampelsystems.

Abhängig davon, ob ein Bluthochdruck schon einmal festgestellt wurde oder nicht, wird der passende Bogen ausgefüllt und dem Kunden am Ende ausgehändigt beziehungsweise digital zugesandt. Diese pharmazeutische Dienstleistung ist für Hypertonie-Patienten mit mindestens einem blutdrucksenkenden Medikament gedacht. Benötigt wird ein validiertes Blutdruckmessgerät mit einem Gütesiegel der Hochdruckliga oder vergleichbarem Siegel, am besten ein Oberarm-Messgerät mit verschiedenen Manschettengrößen.

Der Patient sollte zunächst fünf Minuten in Ruhe sitzen, bevor ein Apothekenmitarbeiter dreimal hintereinander im Abstand von ein bis zwei Minuten misst, sofern das Gerät dies nicht automatisch tut. Der erste Wert wird verworfen und aus dem zweiten und dritten der Mittelwert gebildet. Welche Empfehlung aus dem gemessenen Wert folgt, hängt vor allem vom Alter und von bestehenden Vorerkrankungen ab. 

»Das Erkennen eines nicht kontrollierten Bluthochdrucks durch öffentliche Apotheken bietet ein großes Präventionspotenzial«, heißt es in der Kurzbeschreibung der Leistungen. »Ziel ist eine frühzeitige Anpassung beziehungsweise Intensivierung einer antihypertensiven Therapie bei Patient*innen, deren Blutdruck nicht kontrolliert ist. Langfristig sollen vor allem blutdruckbedingte Endorganschäden wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Nierenfunktionsstörungen vermieden werden.«

Anspruch auf diese Dienstleistung haben alle Patienten mit diagnostiziertem Bluthochdruck und Verordnung eines Antihypertensivums einmal alle zwölf Monate. Bei Änderungen der Blutdruckmedikation darf diese Dienstleistung auch häufiger erbracht werden.

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