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Es kann losgehen

Die pharmazeutischen Dienstleistungen stehen fest

Jetzt ist es offiziell: Apotheken dürfen fünf pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und zulasten der Krankenkassen abrechnen. Der entsprechende Schiedspruch ist veröffentlicht. Zwei der Leistungen können PTA durchführen.
PZ/PTA-Forum
10.06.2022  15:30 Uhr

Richtig inhalieren immer wieder üben

Bereits 2007 konnte die ABDA mit der VITA-Studie zeigen, dass vier von fünf Asthmatikern Fehler bei der Anwendung ihres Inhalators machen. Eine Schulung hilft nicht nur dabei, die Fehlerquote zu reduzieren, sondern kann auch die Adhärenz fördern. Dass das pharmazeutische Personal dabei eine wichtige Rolle spielen kann, ist seit 2009 in der Nationalen Versorgungsleitlinie Asthma ausdrücklich erwähnt. Bei der Erstverordnung sowie bei  jedem Wechsel des Inhalationssystems soll demnach eine Einweisung des Patienten erfolgen.

Apotheken bekommen nun eine Vergütung in Höhe von 20 Euro für jede Einweisung in die Inhalationstechnik oder das gemeinsame Üben. Das gilt für alle gesetzlich krankenversicherten Patienten mit Atemwegserkrankungen unter inhalativer Therapie ab sechs Jahren mit einer Neuverordnung eines Inhalationsgeräts (Devices) oder bei einem Device-Wechsel. »Eine Wiederholung ist alle 12 Monate möglich, wenn laut Selbstauskunft in den vergangenen 12 Monaten keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat und die Patienten laut Selbstauskunft nicht in das Disease Management Programm (DMP) Asthma und COPD eingeschrieben sind«, erläutert die Kurzbeschreibung.

Auch hier gibt es bereits seit Langem Arbeitshilfen der ABDA. Ausgangspunkt ist, dass die beratende Person, zum Beispiel PTA oder Apotheker, sich vom Patienten erst einmal zeigen lässt, wie dieser seinen Inhalator anwendet. Auf einer Checkliste wird dann Schritt für Schritt abgehakt, was korrekt und was falsch ausgeführt wurde. Insgesamt sind dabei (je nach Inhalationssystem) bis zu 19 Punkte zu beachten. Anwendungsfehler bespricht der Apothekenmitarbeiter dann ausführlich mit dem Patienten und übt praktisch mit ihm mit einem entsprechenden Dummy. Der Erfolg dieser Intervention sollte zeitnah, also innerhalb von vier Wochen, überprüft werden. Wendet der Patient seinen Inhalator fehlerfrei an, wird mindestens einmal jährlich eine Überprüfung empfohlen.

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