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Plötzlich Pflegefall in der Familie
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Diese Auszeiten stehen pflegenden Angehörigen zu

Ein familiärer Pflegefall tritt oft unerwartet ein, etwa nach einem Schlaganfall oder schweren Unfall. Angehörige müssen dann kurzfristig die Pflege übernehmen oder organisieren – häufig neben ihrer Berufstätigkeit. Die Apothekengewerkschaft Adexa erklärt, welche Rechte Angehörige haben.
AutorKontaktMartina Schiffter-Weinle/Adexa
Datum 15.06.2026  08:00 Uhr
Soziale Absicherung und Kündigungsschutz gegeben

Soziale Absicherung und Kündigungsschutz gegeben

Ein wichtiger Vorteil von Pflegezeit und Familienpflegezeit ist die soziale Absicherung. Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Bei vollständiger Freistellung werden außerdem Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Auch ein beitragsfreier Unfallversicherungsschutz während der Pflegetätigkeit besteht.

Während der Freistellung gilt zudem ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Ankündigung der Pflege- oder Familienpflegezeit, frühestens jedoch zwölf Wochen vor deren Beginn, und schützt Beschäftigte vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber.

Die gesetzlichen Regelungen sind zwar komplex, bieten Beschäftigten jedoch wertvolle Möglichkeiten, Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren. Wer seine Ansprüche kennt, kann notwendige Auszeiten planen und gleichzeitig den Arbeitsplatz sichern. Bei Fragen unterstützt die Adexa-Rechtsberatung.

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