PTA-Forum online
Ab 8. März

Ein kostenloser Schnelltest pro Woche

Die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen stehen nun fest: Künftig hat jeder das Recht, sich mindestens einmal pro Woche kostenlos mit einem Schnelltest auf das Coronavirus testen zu lassen. Die Schnelltests sollen in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen angeboten werden. Diese Erweiterung der Nationalen Teststrategie ist an einen fünfstufigen Öffnungsplan geknüpft. 
Charlotte Kurz
Stephanie Schersch
04.03.2021  14:30 Uhr

Bis spät in die Nacht haben Bund und Länder am gestrigen Mittwoch über die Verlängerung des Lockdowns und mögliche Öffnungsschritte beraten. Nun gibt es eine Entscheidung, samt fünf-stufigem Öffnungsplan. Der Beschluss fasst das Vorhaben folgendermaßen zusammen: »Für die nächsten Wochen und Monate wird es bei stabilem Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen.« So sollen beispielsweise ab dem 8. März weitere Geschäfte wie Buchhandlungen oder Gartenmärkte wieder öffnen. Auch sind dann körpernahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.

Neben dem Öffnungsplan liegt der Fokus des Beschlusses von Bund und Ländern auf einer Ausweitung der Nationalen Teststrategie. In dem Papier heißt es: »Regelmäßige Testungen können dabei unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen.« Damit legt die Regierung eine Kehrtwende hin: Bis vor wenigen Wochen wurden explizit nur Personen getestet, die Krankheitssymptome und Kontakt zu SARS-CoV-2 hatten

Bis allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, sollen nun vor allem regelmäßige Schnell- und Selbsttests aushelfen, um »mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen«. Bis in den April werden folgende Maßnahmen umgesetzt: »Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest« ermöglicht. Dieser kann bei einem Testzentrum, bei Ärzten oder in Apotheken durchgeführt werden. Zudem erhalten die Bürger nach dem Test eine Bescheinigung über das Testergebnis. In einem früheren Vorschlagspapier hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwei kostenlose Schnelltests pro Woche anvisiert. Medienberichten zufolge drängte das Bundesfinanzministerium aber aus Sorge vor zu hohen Kosten auf die Änderung hin zu mindestens einem Test. Der Anspruch auf einen kostenlosen Test soll ab 8. März gelten, die Kosten trägt der Bund. Das Beschlusspapier äußert sich nicht weiter zu der Organisation und Vergütung der Tests. Dies wird in einer Verordnung des BMG geregelt, diese soll am Montag in Kraft treten. Derzeit stehen insgesamt 18 Euro Vergütung je Test (inklusive Materialkosten) zur Debatte.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz

Mehr von Avoxa