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Implantat, Krone, Inlay
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Für wen eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist

Eine Zahnzusatzversicherung kann sich für gesetzlich Krankenversicherte lohnen — immer ist das aber nicht der Fall. Was vor Abschluss einer solchen Police zu beachten ist.
AutorKontaktdpa
Datum 13.05.2026  10:00 Uhr

Ab wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. »Die Entscheidung hängt vom individuellen Wunsch nach Zusatzleistungen ab«, so Böhne. Allerdings nehmen die monatlichen Prämien mit steigendem Eintrittsalter zu. »Ein früherer Abschluss ist also in der Regel mit geringeren laufenden Kosten verbunden«, so Böhne.

Welche Rolle spielt die Zahngesundheit beim Vertragsabschluss?

Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen gibt es vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung in Form von Gesundheitsfragen. »Darin geht es zum Beispiel um den aktuellen Zustand der Zähne, laufende Behandlungen oder fehlende Zähne«, sagt Heck.

Je nach Einzelfall kann der Anbieter der Zahnzusatzversicherung Risikozuschläge erheben, Leistungsausschlüsse für bestimmte Behandlungen vornehmen oder den Antrag auf Versicherungsschutz ablehnen. »Es ist essenziell, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten«, so Böhne.

Worauf man bei einer Zahnzusatzversicherung achten sollte

Leistungsumfang und Beiträge einer Zahnzusatzversicherung richten sich nach dem gewählten Tarif. Laut Dominik Heck gibt es eine Vielzahl von Tarifen. Empfehlenswert sei, sich vorab gründlich mit den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu befassen. »Das gilt vor allem unter den Gesichtspunkten der Erstattungssätze sowie möglicher Selbstbehalte und Wartezeiten«, so Heck.

Der BdV empfiehlt, bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf folgende Kriterien zu achten:

  • Art des Tarifs: »Es sollte unbedingt ein Tarif sein, der Alterungsrückstellungen bildet«, so Böhne. Sonst könnte es im Alter teuer werden.
  • Ordentliches Kündigungsrecht: Ein weiteres Kernkriterium ist laut Böhne, dass der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten Jahren verzichtet.
  • Leistungsumfang: Vor Vertragsabschluss ist es wichtig, den Leistungsumfang genau zu prüfen. Ein guter Tarif erstattet laut Böhne mindestens 50 Prozent der Kosten für Zahnersatz, Keramikverblendungen, Implantate, Inlays und einen eventuellen Knochenaufbau — und zwar auch ohne eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen: Hierbei geht es darum, das präzise Zusammenspiel von Zähnen, Kiefergelenken und Muskulatur zu analysieren und zu optimieren. Der Arzt oder die Ärztin diagnostiziert Funktionsstörungen vor der Versorgung und behebt diese, damit der Zahnersatz beim Patienten passgenau ist. Solche Maßnahmen sollten laut Böhne zu mindestens 50 Prozent erstattungsfähig sein — ebenfalls unabhängig von einer GKV-Leistung.
  • Höchstsätze: Wichtig ist aus BdV-Sicht bei einer Zahnzusatzversicherung außerdem, dass die Kostenerstattung für zahnärztliche Behandlungen über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinausgehen und mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (GOZ), also dem 3,5-fachen Satz, reichen. »Gute Tarife haben keine generelle Summenbegrenzung über die gesamte Vertragslaufzeit«, so Böhne. Eine sogenannte Zahnstaffel, die die Leistungen in den ersten Jahren begrenzt, sei jedoch marktüblich.
  • Wartezeiten und Zahnreinigung: Weiterhin sollte der Versicherer auf allgemeine Wartezeiten verzichten und die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung mindestens einmal jährlich übernehmen.
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