»Die Leistung ist an Bedingungen geknüpft«, sagt Böhne. Der Anbieter der Versicherung könne eine Leistung verweigern oder kürzen, wenn Versicherte die Gesundheitsfragen im Antrag falsch und unvollständig beantwortet haben.
Vor Beginn einer größeren Behandlung müssen Versicherte dem Anbieter einen Heil- und Kostenplan zur Prüfung und Genehmigung vorlegen. »Viele Tarife sehen empfindliche Leistungskürzungen von teils 50 Prozent vor, wenn kein Kostenplan vorliegt«, so Böhne.
Auch wenn die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss geplant, angeraten oder begonnen wurde, kann der Versicherer die Leistung je nach Vertragsbedingungen verweigern oder kürzen. Verletzen Versicherte vertragliche Pflichten, beispielsweise die rechtzeitige Meldung einer Behandlung, kann auch das zur Verweigerung oder Kürzung der Leistung führen.
Wie teuer ist eine Zahnzusatzversicherung im Schnitt? Die Kosten für eine vom BdV als empfehlenswert eingestufte Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen bewegen sich in folgenden Spannen (Recherchestand: Dezember 2025):
Hinzu können je nach Einzelfall Risikozuschläge kommen.