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Für wen eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist

Eine Zahnzusatzversicherung kann sich für gesetzlich Krankenversicherte lohnen — immer ist das aber nicht der Fall. Was vor Abschluss einer solchen Police zu beachten ist.
AutorKontaktdpa
Datum 13.05.2026  10:00 Uhr

Wann die Zahnzusatzversicherung Leistungen verweigern kann

»Die Leistung ist an Bedingungen geknüpft«, sagt Böhne. Der Anbieter der Versicherung könne eine Leistung verweigern oder kürzen, wenn Versicherte die Gesundheitsfragen im Antrag falsch und unvollständig beantwortet haben.

Vor Beginn einer größeren Behandlung müssen Versicherte dem Anbieter einen Heil- und Kostenplan zur Prüfung und Genehmigung vorlegen. »Viele Tarife sehen empfindliche Leistungskürzungen von teils 50 Prozent vor, wenn kein Kostenplan vorliegt«, so Böhne.

Auch wenn die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss geplant, angeraten oder begonnen wurde, kann der Versicherer die Leistung je nach Vertragsbedingungen verweigern oder kürzen. Verletzen Versicherte vertragliche Pflichten, beispielsweise die rechtzeitige Meldung einer Behandlung, kann auch das zur Verweigerung oder Kürzung der Leistung führen.

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