| Isabel Weinert |
| 30.04.2026 12:00 Uhr |
Erst richtig krank, aber nach ein paar Tagen Teilzeitgesund? In skandinavischen Ländern haben Beschäftigte in solchen Fällen die Möglichkeit auf eine Teilkrankschreibung. / © Adobe Stock / Photographee.eu
Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) wurde von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzt, um Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten. Ende März hat sie einen 66-Punkte-Plan veröffentlicht, in dem ein Vorschlag auch das Vorgehen bei Arbeitsunfähigkeit (AU) betrifft. Der bereits 2024 schon einmal ins Feld geführte Punkt sieht eine abgestufte Teilkrankschreibung vor. Vier Stufen von 100 Prozent (vollständig arbeitsunfähig) über 75, 50 und 25 Prozent als jeweils etwas weniger arbeitsunfähig sollen dazu führen, Arbeitskraft zu erhalten und Geld zu sparen. Denn mit der Teilkrankschreibung verkürzt sich der Zeitraum voller Arbeitsunfähigkeit. Damit sparen sowohl Arbeitgebende als auch Krankenkassen. Auch Beschäftigte können profitieren, weil der Übergang zurück in die Arbeitswelt erleichtert und finanzielle Einbußen durch langes Krankengeld vermieden werden. Zudem sinkt die Hemmschwelle zur Rückkehr nach längerer Krankheit und die Gefahr, ganz aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden.
Gerade auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen könnte sich das als vorteilhaft erweisen, denn soziale Teilhabe kann krankheitsverstärkende Gefühle der Isolation ein wenig mildern und vermittelt das Gefühl von Zugehörigkeit. Auch Menschen, die eine Rehamaßnahme brauchen oder solche mit längerer (chronischer) Krankheit, können von der stufenweisen AU profitieren, weil sie die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess erleichtert.
Allerdings ist der Plan umstritten. Den Vorteilen stehen Nachteile gegenüber, die neben der Gewerkschaft ver.di auch vom VdK formuliert werden. »Eine solche Regelung würde den Druck auf Beschäftigte massiv erhöhen, krank zur Arbeit zu erscheinen – mit negativen Folgen für die Gesundheit und die Arbeitswelt insgesamt«, kritisierte Vdk-Präsidentin Verena Bentele. Und ver.di befürchtet, dass Teilkrankschreibungen Arbeitnehmende stark unter Druck setzen könnten, bereits vor einer Genesung wieder zu arbeiten. Das könne eher zu noch mehr Krankheit führen, befürchtet der Sozialverband Deutschland. Fehlzeiten könnten auf diese Weise sogar zunehmen.
Auch Mediziner legen Veto ein und sehen Teilkrankschreibungen nur dann in der Arztpraxis umsetzbar, wenn einfache, pauschale Zeitkorridore festgelegt werden können, in denen Menschen arbeiten, und Mediziner keine detaillierte stundenweise Dokumentation durchführen müssen. Außerdem müsse die Teilkrankschreibung vollautomatisiert und über die elektronische AU laufen und Nachfragen von Kassen zur medizinischen Notwendigkeit seien auf ein Minimum zu beschränken. Auch die Haftung müsse geregelt werden: Stellt ein Arzt eine Teilzeit-AU aus, darf er nicht in die Haftung genommen werden, sollte sich der Patient dadurch doch über Gebühr belastet fühlen.
Wie ließen sich Teilkrankschreibungen in den Apothekenalltag integrieren? Wäre das in diesem Rahmen überhaupt möglich und sinnvoll? Es ist durchaus denkbar, dass Beschäftigte etwa körperlich wenig anstrengende Aufgaben im Back-Office übernehmen statt in der Offizin zu stehen. Wichtig auch: dem Chef oder der Chefin immer sofort mitteilen, wenn man ausfällt oder – sollte es Teilkrankschreibungen gaben – wie viel man wieder arbeiten darf.
In Schweden und Finnland gibt es die Krankschreibung von Arbeitnehmenden in Prozentsätzen schon lange, Dänemark verfolgt das Prinzip ebenfalls. In Europa nimmt generell die Tendenz zu, das Alles-oder-Nichts-Prinzip durch flexiblere Regelungen zu ersetzen. Auch wenn das Prinzip nicht in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden sollte, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin diskutiert werden.