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Erhöhter Kassenabschlag für Apotheken
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Grünes Licht für das GKV-Spargesetz

Das Bundeskabinett hat heute das GKV-Spargesetz auf den Weg gebracht. Mit einer Ausgabenbegrenzung in allen Sektoren sollen die Kassenfinanzen saniert und die Beiträge stabil gehalten werden. Für die Apotheken ist dabei eine Erhöhung des Kassenabschlags auf 2,07 Euro vorgesehen.
AutorKontaktPZ
Datum 29.04.2026  15:30 Uhr
Grünes Licht für das GKV-Spargesetz

Für die schwarz-rote Regierung war es wichtig, ein Reformvorhaben umzusetzen, unter diesem Druck stand auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: »Die Bundesregierung zeigt mit dem heutigen Beschluss, dass sie notwendige Reformen schnell auf den Weg bringen kann. Nach Jahren der Beitragserhöhungen der Krankenkassen schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung.«

Ohne die geplante Reform wären demnach weitere Belastungen von Versicherten und Unternehmen unvermeidbar gewesen. Das »umfassende und ausgewogene Paket« könne das prognostizierte Defizit der Krankenkassen im kommenden Jahr und darüber hinaus decken, so Warken. Es sei ein wichtiger Schritt in Richtung solide Finanzen und nachhaltige Stabilität. Zudem ist der immer wieder geforderte Einstieg in die Finanzierung der Kosten für Grundsicherungsempfänger aus Steuermitteln nun endlich gelungen.

Warken skizzierte die zentralen Regelungen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Gemäß den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit sollen die Vergütungsanstiege in allen Bereichen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen im jeweiligen Bereich oder auf die Grundlohnrate begrenzt werden, in den Jahren 2027 bis 2029 mit einem zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt.

Apotheken sollen einen höheren Abschlag zahlen: Ab 1. Januar 2027 sollen es statt 1,77 dann 2,07 Euro sein. Die ABDA reagierte bereits gestern mit entschiedener Ablehnung auf den Vorstoß und nannte die Pläne einen »Wortbruch«; die Koalition habe ausdrücklich eine Apothekenstärkung versprochen.

Kein Geld mehr für Hilfe bei ePA-Erstbefüllung

Die Apotheken sollen über den höheren Kassenabschlag einen direkten Sparbeitrag leisten. Darüber hinaus will die Regierung sparen, indem sie die Vergütung für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2027 streicht. »Zwei Jahre nach Start der ePA kann eine zusätzliche finanzielle Förderung entfallen«, heißt es vom BMG. Das soll Einsparungen von rund 770 Millionen Euro bringen.

In der Begründung der Kabinettsvorlage wird das genauer ausgeführt: Mit dem Wechsel vom früheren Opt-In- hin zum nun geltenden Opt-Out-System sei eine gesonderte Vergütung der ePA-Befüllung nicht mehr erforderlich. »Daher sollen die gesetzlichen Vorgaben, dass für den vertragsärztlichen Bereich, den Krankenhausbereich und die Apotheken eine gesonderte Vergütung beziehungsweise Zuschläge für die Befüllung der ePA vorzusehen sind, gestrichen.«

Nicht nur die zusätzliche Vergütung für Apotheken zur Unterstützung der Versicherten bei der Befüllung der ePA wird gestrichen. »Eine zusätzliche Vergütung für die Verarbeitung arzneibezogener Daten in der ePA ist aufgrund der fortschreitenden Verbesserung bei der technischen Umsetzung und der damit einhergehenden verringerten Arbeitslast nicht mehr erforderlich und kann entfallen«, heißt es.

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