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Mehr Verantwortung für PTA
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Fit fürs Impfen

PTA dürfen gemäß Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz künftig noch stärker in den Impfprozess eingebunden werden. PTA Forum zeigt auf, was das für die Praxis bedeutet und welche Aufgaben PTA konkret übernehmen können.
AutorKontaktBarbara Döring
Datum 01.09.2026  16:00 Uhr

Die Apotheke etabliert sich zunehmend als niedrigschwellige Anlaufstelle für Prävention. Ein wichtiges Angebot dabei sind Impfungen. Bislang durften Schutzimpfungen jedoch ausschließlich geschulte Apotheker durchführen und auch nur gegen die beiden Infektionskrankheiten Influenza und Covid-19. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert nun die Möglichkeiten. Es dürfen damit grundsätzlich auch entsprechend geschulte PTA, Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) und Pharmazieingenieure impfen.

Künftig dürfen zudem alle Totimpfstoffe bei Erwachsenen verabreicht werden, nicht mehr nur Influenza- und Covid-19-Vakzine, also zum Beispiel auch die Impfungen gegen Tetanus oder FSME. Zu beachten ist allerdings, dass PTA noch nicht sofort impfen dürfen. Zunächst müssen die Bundesapothekerkammer (BAK) und die Bundesärztekammer (BÄK) ein Mustercurriculum für die obligatorische ärztliche Schulung entwickeln. Dafür sieht das Gesetz eine Frist bis zum 2. November 2026 vor. Danach können Schulungen angeboten und die ersten Impf-PTA ausgebildet werden. Wichtig ist, dass die Schulung dokumentiert wird.

Völlig selbstständig dürfen PTA allerdings auch nach der Schulung nicht impfen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein impfberechtigter Apotheker allein die Durchführung der Impfung an sich delegieren kann und PTA nur unter Aufsicht impfen. Der Apotheker entscheidet, ob eine Impfung überhaupt durchgeführt wird, führt dazu die Anamnese durch und holt die Einwilligung der zu impfenden Person ein. Diese Tätigkeiten darf er nicht delegieren. Die PTA darf die technische Durchführung der Injektion übernehmen.

Der Apotheker beaufsichtigt die Durchführung und trägt weiterhin die Gesamtverantwortung. Ob das eine unmittelbare Anwesenheit im Impfraum oder eine Aufsicht innerhalb der Apotheke mit jederzeitiger Eingriffsmöglichkeit bedeutet, ist gesetzlich nicht näher definiert. Eine Konkretisierung dürfte durch das noch zu erarbeitende Schulungscurriculum oder durch Auslegungshinweise der BAK erfolgen. Es könnte sich für die Apotheke als sinnvoll erweisen, den Patienten die Einwilligung für die Impfung durch eine PTA schriftlich bestätigen zu lassen.

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