Kommt die Digitaloffensive? |
Telemedizinische Angebote sollen nach dem Willen der Koalition ausgebaut werden. / Foto: Getty Images/Luis Alvarez
Hotels buchen, Geld überweisen, einkaufen: Vieles im Alltag läuft längst elektronisch. Arztbefunde und Verschreibungen für Patienten gibt es aber meist auf Papier. Damit die immer noch schleppende Digitalisierung endlich Fahrt aufnimmt, will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verschiedene Projekte vorantreiben: Zum einen soll das E-Rezept bis Anfang 2024 auf breiter Front in Praxen verfügbar sein, zum anderen sollen alle Versicherten bis Anfang 2025 eine elektronische Patientenakte (EPA) erhalten, es sei denn, sie lehnen dies aktiv ab. Details zu den Plänen finden sich in einem Gesetzesentwurf (»Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens« – Digital-Gesetz).
Vom 1. Januar 2024 an soll es für Ärzte verpflichtend werden, Verschreibungen elektronisch auszustellen, heißt es in dem Entwurf. Die Praxen sollen dafür schrittweise umstellen. Ein Start in größerem Stil hatte sich mehrmals verzögert, unter anderem wegen technischer oder datenschutzrechtlicher Probleme. Ursprünglich bestand die Verpflichtung für Praxen bereits ab Anfang 2022.
Den Durchbruch soll ein neuer, einfacherer Einlöseweg für E-Rezepte bringen: die elektronische Gesundheitskarte. In vielen Apotheken ist es bereits möglich, die Versichertenkarte der Krankenkasse in ein Lesegerät zu stecken und damit das E-Rezept einzulösen. Bis Ende Juli 2023 sollen 80 Prozent der Apotheken diesen zusätzlichen Weg anbieten können. Davor waren E-Rezepte schon über eine Smartphone-App oder einen ausgedruckten Code verfügbar.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte jedoch Bedenken geäußert, dass vom 1. Juli an gleich in allen Arztpraxen E-Rezepte ausgestellt werden könnten. Voraussetzung ist unter anderem ein spezielles Verbindungsgerät an die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens.
Zum Schutz der sensiblen Daten sollen die Verwaltung und Zuweisung von E-Rezepten laut Entwurf über den E-Rezept-Fachdienst in der Telematik-Infrastruktur (TI) erfolgen. Zugleich sollen Ärzte den E-Rezept-Code (Token) auch außerhalb der TI übermitteln dürfen, »wenn dieser Zugangsweg dem Stand der Technik entspricht«.
Die freie Apothekenwahl der Versicherten dürfe nicht eingeschränkt werden, heißt es im Entwurf. So dürften keine Apotheken oder Gruppen von Apotheken bevorzugt angeschlossen oder für die Versicherten zugänglich gemacht werden. Zudem müssten die Zuweisungs-, Absprache- und Makelverbote eingehalten werden.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.