Das Gesetz solle besonders die Apotheken im ländlichen Raum stärken, sagte Warken. Dabei verwies sie auf bürokratische Erleichterungen wie Teilnotdienste, die Gründung von Zweigapotheken und neue Möglichkeiten für einen flexibleren Betrieb.
»Nullretaxationen aus formalen Gründen werden der Vergangenheit angehören«, so die Ministerin weiter. Der Austausch von nicht verfügbaren Rabattarzneimitteln werde erleichtert. Die Apotheken sollen zudem mehr Raum erhalten, um die »Kompetenz und ihre Expertise« ihres Personals in die Versorgung einzubringen. Die Aufgaben müssten auf mehr Schultern verteilt werden. Warken nannte mehr Impfungen, Schnelltests und zusätzliche Aufgaben in der Prävention.
Warken verteidigte in diesem Zusammenhang auch ihre Pläne, dass Apotheken künftig in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorlage einer Verordung abgeben dürfen. »Das alles schärft das Profil der Apotheken«, so Warken.
Kritik kam vor allem aus der Opposition: Die Grünen-Apothekenberichterstatterin Paula Piechotta sagte, sie nehme wahr, dass bei den Apotheken die Schere immer weiter aufgeht: Die großen würden immer größer und reicher, die kleinen immer schwächer. Pauschal das Honorar für alle zu erhöhen, trage jedoch nicht zu einer Apothekenstärkung bei. Dabei sei der Frust der Apothekerverbände verständlich, weil das erhöhte Honorar ihnen versprochen wurde.
Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD, hielt dagegen: Viele Apotheken stünden wirtschaftlich unter massivem Druck. »Wenn wir das flächendeckende Netz erhalten wollen, müssen wir daher jetzt handeln.« Das Fixum sei dabei ein zentraler Punkt. »Ich sage klar und unmissverständlich, die SPD steht zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Erhöhung. Zusagen gelten«, so Pantazis. Gleichzeitig müsse man ein tragfähiges Gesamtkonzept zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorlegen.
Apotheken als Rückgrat der Versorgung stünden unter Druck, so Evelyn Schötz von der Linken. Der Entwurf sei aber »keine Reform für die Menschen vor Ort, sondern für die Pharmalobby«, öffne zudem den Drogerieketten Tür und Tor. Sie verwies auf den Antrag »Apotheken stärken – Arzneimittelversorgung verbessern«, den die Linksfraktion im Januar eingebracht hatte. Die Abgeordneten fordern darin eine Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro sowie eine regelmäßige Anpassung des Honorars.
Erste Eckpunkte ihres Reformvorhabens hatte Warken beim Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf vorgestellt, der Referentenentwurf lag am 20. Oktober 2025 vor. Nach der Verbändeanhörung am 7. November folgte am 17. Dezember der Kabinettsbeschluss zu einem deutlich überarbeiteten Gesetz.
Der Bundesrat hat sich erstmals am 30. Januar 2026 im Plenum mit dem ApoVWG befasst und verabschiedete dazu eine Stellungnahme mit 30 Änderungsanträgen. In ihrer Gegenäußerung hatte die Regierung die Vorschläge der Länder aber überwiegend abgelehnt.
Die Anhörung im Gesundheitsausschuss ist für den 4. März vorgesehen. Hier können die geladenen Verbände, darunter auch die ABDA, sich zum Gesetz äußern. Die Fraktionen können bis zur 2./3. Lesung im Bundestag noch Änderungsanträge einbringen. Vermutlich noch im April soll das ApoVWG dann vom Bundestag verabschiedet werden. Es passiert dann zwar noch einmal den Bundesrat. Da das Gesetz aber nicht zustimmungspflichtig ist, könnte die Länderkammer das Inkrafttreten allenfalls verzögern, indem sie etwa den Vermittlungsausschuss anruft.
Parallel zum ApoVWG hat das Bundesgesundheitsministerium eine Verordnung auf den Weg gebracht, mit der unter anderem die Verhandlungslösung für das Honorar etabliert sowie strengere Auflagen für den Versandhandel kommen sollen. Dieses Vorhaben liegt aktuell zur Notifizierung in Brüssel. Die Frist zur Stellungnahme für die EU-Kommission und andere Mitgliedstaaten läuft im April aus. Nach den Plänen der Ministerin sollen ApoVWG und Verordnung parallel inkrafttreten.