Pfeiffer sprach sich für ein aktives Verbot von Prostaglandinen in Kosmetik-Produkten aus. »Bei der Behandlung des Glaukoms geht es um die Vermeidung von Blindheit. Deshalb ist es gerechtfertigt, die zum Teil nicht unerheblichen Nebenwirkungen von Prostaglandin-Derivaten zu tolerieren. Für ein Kosmetikum ist das jedoch nicht akzeptabel.« Beispielsweise in Kanada seien Prostaglandin-haltige Wimpernseren bereits verboten, in der EU werde darüber diskutiert.
Ob Prostaglandine in einem Serum enthalten sind, ist aufgrund der fehlenden vollständigen Deklarationspflicht im Kosmetikmarkt nicht ganz leicht zu erkennen. Der Referent rät, die INCI-Liste auf den Wortbestandteil »Prost« zu überprüfen. Derivate gebe es zu Hauf. Umgekehrt seien manche Präparate auch mit »hormonfrei« ausgelobt.
Das sind etwa Wimpernseren, die auf Erdnuss- oder Rizinusöl setzen. Laut Pfeiffer wirkten sie zwar nicht so intensiv wie Seren mit Prostaglandinen. Doch auch sie könnten bei längerfristiger Anwendung das Haarwachstum anregen. Zu bedenken sei einzig, dass das Öl – per Wattestäbchen auf den Wimpernkranz aufgetupft - ins Auge kriechen könne, sodass man vorübergehend etwas verschwommen sieht.
Die dritte Kategorie der Wimpernseren enthält Pfeiffer zufolge Vitamine und Koffein. Hier fehlten zwar gute Belege für die Wirksamkeit, aber: »Sie können den Wimpern mehr Glanz geben.«