| Isabel Weinert |
| 30.06.2026 11:00 Uhr |
Die assistierte Telemedizin geht an den Start. Apotheken übernehmen damit noch mehr Verantwortung und setzen auch ein Zeichen für Inklusion, denn nicht jeder Mensch kann diese Art der Kommunikation alleine meistern. / © Getty Images/Halfpoint Images
PTA-Forum: Was verbirgt sich hinter assistierter Telemedizin für Apotheken?
Francke: Assistierte Telemedizin ist ein Unterstützungsangebot von Apotheken für Patienten, die eine Videosprechstunde nicht selbständig wahrnehmen können oder Hilfe benötigen. Dabei unterscheiden wir die folgenden drei Fälle: Der Patient hat kein geeignetes Endgerät; der Patient hat eine Einschränkung, wegen derer er den Videokontakt mit dem Arzt nicht allein wahrnehmen kann. Oder aber, es handelt sich um einen dringenden Fall. Das spielt immer dann eine Rolle, wenn eine Beratungssituation beispielsweise die Grenze der Selbstmedikation erreicht und ärztliche Rücksprache dringend angeraten ist.
Zum Beispiel könnte an einem Freitagnachmittag ein Patient mit einer schmerzenden Hautrötung am Hals nach Hilfe fragen. Deutliche Hautveränderungen sind bereits erkennbar und das pharmazeutische Personal möchte eine Gürtelrose ausschließen. Die dürfen Sie selbst nicht diagnostizieren, wissen aber, dass man nicht zuwarten kann. So etwas ist ein Beispiel für einen dringenden Fall.
PTA-Forum: Wie geht man in solch einem Fall weiter vor?
Francke: Man kann dem Patienten zukünftig anbieten, ein Ersteinschätzungsverfahren in einem separaten Raum durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes System, das barrierearm erfasst, welche Art von Beschwerden vorliegen und ob hier dringend ein Arzt zugeschaltet werden muss.
Dieses Verfahren ist obligatorisch, wenn der Patient die Arztpraxis noch nicht kennt. Das ist immer dann der Fall, wenn er in den letzten vier Quartalen einschließlich des aktuellen nicht oder noch nie in dieser Praxis war.
PTA-Forum: Wen erreicht man Freitagnachmittag noch von ärztlicher Seite?
Francke: Wir setzen darauf, dass wir im Gespräch mit Praxen vor Ort oder auch Netzwerken von Ärzten in einer Region ein Verständnis dafür bekommen können, dass die Bereitschaftsdienst-Zentralen (BDZ) für die ambulante Versorgung der Patienten nicht immer erforderlich sind.
Es ist nicht ideal, wenn mittwochs erst um 14 Uhr eine Bereitschaftsdienst-Zentrale erreichbar ist, ein Patient aber um 12 Uhr in der Apotheke Hilfe sucht und er lange zur nächsten BDZ fahren und vielleicht im überfüllten Wartezimmer warten muss, wenn in der Zwischenzeit eine Videosprechstunde möglich wäre. In solchen Fällen sollen Apotheken ein Angebot zusammen mit den regionalen Ärzten machen können. Zurzeit sind diese Lösungen noch selten, in Zukunft folgen hoffentlich mehr Angebote.
PTA-Forum: Was, wenn das nicht gelingt?
Francke: Wir bemühen uns darum, im regionalen Bereich Ärzte zu motivieren, die vielleicht auch praxisübergreifend in den kritischen Zeiträumen Versorgungsangebote machen möchten. Wenn das nicht klappt, dann könnten Verbünde von Ärzten, die sich bereits virtuellen Angeboten angeschlossen haben und auch entsprechend über ihre eigene Region hinaus beraten, eingebunden werden.
PTA-Forum: Wie wird der Stand für die Umsetzung der aTM im Juli sein?
Francke: Es gibt bundesweit großes Interesse von einigen Kollegen, ich vermute, es werden zeitnah mehrere Hundert Apotheken bundesweit Angebote zur assistierten Telemedizin aufbauen, bis hin zu einer niedrig vierstelligen Zahl in den nächsten Monaten. Ich glaube aber auch, dass in den ersten Wochen noch keine Vielzahl von Apotheken eine schlüsselfertige Lösung anbieten können wird und es etwas Geduld braucht.
PTA-Forum: Wie erfahren die Menschen von diesem Angebot der Apotheken?
Francke: Noch im Juli wird die Apoguide-Website einen Filter »assistierte Telemedizin« bekommen. Dort können Menschen bereits jetzt schon nach Apotheken suchen, die impfen und demnächst auch herausfinden können, ob in der eigenen Stadt auch Apotheken mit Telemedizin-Angeboten aktiv sind. Das muss die Apotheke selbst aktiv im Apothekenportal eintragen. Und natürlich können Apothekenteams direkt Patienten auf das neue Angebot hinweisen.
PTA-Forum: Wer vom Apothekenpersonal darf aTM machen?
Francke: Jede Person, die eingewiesen ist und in der Apotheke mitarbeitet, darf aTM durchführen. Nicht möglich ist es, das Angebot außerhalb der Apotheke durchzuführen, da die Räume sich in der Apotheke befinden müssen.
Die Einweisung ist ganz wichtig für alle Mitarbeitenden, die aTM durchführen möchten. Dazu ideal geeignet sind die aTM-Arbeitshilfen des DAV und hier jeweils die Unterweisung für pharmazeutisches und für nicht-pharmazeutisches Personal der ABDA. Und ein ganz wichtiger praktischer Hinweis: Es gilt die freie Arztwahl und das Beeinflussungs- und Zuweisungsverbot.
PTA-Forum: Wie wird die assistierte Telemedizin genau durchgeführt?
Francke: Generell muss im ersten Schritt erfragt werden, ob ein gesetzliches oder privates Versicherungsverhältnis vorliegt. Denn Versicherte der freien Heilfürsorge oder sonstige Versicherungsträger sind noch nicht involviert.
Bei gesetzlich versicherten Personen sollte man sich die gesetzliche Krankenversicherungskarte, die eGK, vorzeigen lassen und idealerweise auch kurz auf Plausibilität prüfen. Das bedeutet, man sollte sich vergewissern, dass ein Versicherungsverhältnis aktuell auch vorliegt. Dieses ist Voraussetzung für eine assistierte Telemedizin und hilft auch dann weiter, wenn die Videosprechstunde zu einer Arzneimittelverordnung auf E-Rezept führt.
Auch für Privatversicherte ist das Angebot der aTM möglich und kann je nach Versicherungsbedingung der PKV erstattet werden. Das sollte im Einzelfall mit dem Patienten und dessen PKV geklärt werden. Bei Privatversicherten sind E-Rezepte zurzeit noch selten, daher ist auch hier weitere Abstimmung nötig, falls es zur ärztlichen Verordnung kommt.
Wenn das Versichertenverhältnis geklärt ist, fragt das Apothekenteam ab, ob bereits eine Videosprechstunde mit einer Praxis vereinbart worden ist. Wenn eine ärztlich empfohlene Therapiekontrolle mittels Videosprechstunde der Anlass ist, sich also Arzt und Patient kennen, dann muss kein Ersteinschätzungsverfahren durchgeführt werden.
Immer erforderlich ist es, eine Vereinbarung zur Durchführung der Videosprechstunde und/oder der Ersteinschätzung zwischen dem Patienten und der Apotheke abzuschließen. Eine Vorlage dieser Vereinbarung ist auf der aTM-Webseite des DAV zu finden. Solange es noch kein volldigitales Verfahren gibt, ist die Vorlage in Papierform von Patient und Apotheke zu unterschreiben. Es wird aber bereits an einem digitalen Vereinbarungs- und Abrechnungsverfahren gearbeitet.
Anschließend werden Patienten durch das Apothekenteam in den für die Videosprechstunde vorbereiteten Raum, zum Beispiel den Beratungsraum der Apotheke, begleitet und die Technik wird freigeschaltet. Aktuell sind von der Gedisa und anderen Anbietern Lösungen in der Entwicklung, die eine datenschutzkonforme und sichere Anwendung der aTM in Apotheken mit stationären PC, Notebooks oder auch Tablets möglich machen.
Im Unterschied zur Durchführung in einer Arztpraxis ist zu beachten, dass die Patienten nach Einweisung alleine das Videosystem benutzen sollen. Das System darf somit keinen Zugriff auf Patientendaten anderer Personen oder sonstige Geschäftsvorgänge der Apotheke zulassen.
PTA-Forum: Wie wird das gewährleistet?
Francke: Indem das aTM-System gezielt von anderen Anwendungen der Apotheke getrennt wird. Das kann durch eigenständige Hardware und/oder professionelle Trennung aller Softwareanwendungen und Netzwerkbereiche des Apothekenbetriebs gelöst werden. In jedem Fall sollten Apothekenteams die externe Expertise von IT-Systemhäusern und bei Bedarf von den Apothekenverwaltungssystem-Anbietern nutzen.
PTA-Forum: Was ist in Bezug auf die Schweigepflicht zu beachten?
Francke: Das ist ein sensibles Thema. Apothekenmitarbeitende sind während der Durchführung der Ersteinschätzung und/oder der Videosprechstunde in der Regel nicht im Raum anwesend. Falls im Einzelfall und mit Einverständnis des Patienten eine Abstimmung zwischen Arztpraxis und Apotheke notwendig wird, ist das Apothekenteam aber schnell erreichbar. Diese Möglichkeit für Menschen mit einer Einschränkung ermöglicht Inklusion in wichtigen Gesundheitsfragen. Das leisten die Apotheken mit aTM eben auch.
PTA-Forum: Wie lassen sich die Termine zwischen Ärzten und Apotheken koordinieren?
Francke: Wenn die Ersteinschätzung stattgefunden hat und sich herausstellt, dass eine Videosprechstunde möglich ist, dann werden unterschiedliche Videosprechstunden-Lösungen mit Terminvereinbarung weiterhelfen. Ich glaube, dass man innerhalb einer halben bis einer Stunde bereits heute ärztliche Unterstützung durch Videosprechstunden im Akutfall erreichen kann. Eventuell dauert es auch mal zwei Stunden. Das hilft aber schon weiter, verglichen mit einer zusätzlichen Fahrt des Patienten zur nächsten Notfallambulanz zuzüglich einer Wartezeit, falls ein Bereitschaftsarzt in einer anderen Behandlung ist.
PTA-Forum: Woher weiß man, wie welcher Arzt zu erreichen ist?
Francke: Dabei helfen zukünftige Schnittstellen zwischen den Softwareangeboten der assistierten Telemedizin und den Terminbuchungsoptionen der Arztpraxen. Alternativ können aber auch vor Ort gute Lösungen abgestimmt werden, um zum Beispiel an Freitagnachmittagen eine Erreichbarkeit einzelner Ärzte einer Region anzubieten. Dazu wird es noch einige Abstimmungen geben müssen und wir sind offen für einen fachlichen Austausch mit der Ärzteschaft. Nur so kann es zu praxisnahen Angeboten kommen.
PTA-Forum: Wie wird die Videosprechstunde abgerechnet?
Francke: Im ersten Schritt wird über einen Sonderbeleg abgerechnet, der in einem Abrechnungsleitfaden des DAV erläutert wird. Für jede der drei Leistungen Videosprechstunde, Ersteinschätzung oder Videosprechstunde mit Ersteinschätzung gibt es ein eigenes Sonderkennzeichen. Der Sonderbelegwird wahrscheinlich kurzfristig elektronisch abrechenbar sein, wie man es auch schon von den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) kennt.
PTA-Forum: Vielen Dank für das Gespräch.