| Isabel Weinert |
| 31.07.2026 14:00 Uhr |
Ein Avatar kann Menschen mit einer schizophrenen Psychose helfen, weil durch ihn nach außen gelangt, was sich sonst nur im Inneren des Patienten abspielen kann. / © Adobe Stock/MDNURALAM
Erhält ein Mensch mit einer Schizophrenie keine, erst spät eine oder die falsche Behandlung, wirkt sich das ungünstig auf den Verlauf der Erkrankung aus. Andersherum können viele Menschen mit dieser schweren psychiatrischen Krankheit ein annähernd normales Leben führen, weil sie früh und umfassend behandelt wurden.
In einer Pressemitteilung der DGPPN sagt der Koordinator der Leitlinie, Professor Dr. Alkomiet Hasan: »Mit einer Kombination aus medikamentöser Behandlung mit Antipsychotika, kognitiver Verhaltenstherapie, psychosozialen Verfahren und gegebenenfalls nicht invasiven Hirnstimulationsverfahren können wir den ganzen Menschen in seiner Genesung und Recovery unterstützen. Wann immer möglich, sollten dabei auch Angehörige und nahe Vertrauenspersonen einbezogen werden. Mit der richtigen Behandlung können viele Menschen auch mit einer Schizophrenie mit nur wenigen Beeinträchtigungen am Leben teilhaben.«
Neu ist die Empfehlung, bei anhaltenden akustischen Halluzinationen eine Therapie mit digitalen Avataren einzusetzen. In Deutschland ist diese Option bisher nur im Rahmen von Studien verfügbar. Mit diesen Avataren könne man den Halluzinationen ein Gesicht und eine Stimme geben, so Hasan. Auf diese Weise verlagere sich der innere Disput mit den eigenen akustischen Halluzinationen nach außen.
Hinzu kommt die repetitive transkranielle Magnetstimulation (rTMS). Bei diesem nicht invasiven Verfahren moduliert man eine Über- oder Unteraktivierung bestimmter Hirnregionen mithilfe von wiederholten Magnetimpulsen. Ein Verfahren, das greifen kann, wenn Medikamente nicht ausreichend wirken.
Bei den Medikamenten ändert sich die Empfehlung für den Einsatz von Haloperidol: Er ist off-label dann sinnvoll, wenn akute Erregungszustände kontrolliert werden müssen. Als Living Guideline wird die Schizophrenie-Leitlinie einmal im Jahr aktualisiert und ist unter anderem im Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) abrufbar.