Osteopathie für Kinder |
Neben der Berufsverbandszugehörigkeit können Eltern die 8-Punkte-Checkliste des BVO verwenden, um die Arbeit eines Osteopathen besser einschätzen zu können. Demnach beginnt die erste Behandlung mit einem ausführlichen Anamnesegespräch. Anschließend überprüft der Osteopath die Körperhaltung, die Beweglichkeit des Körpers und tastet diesen nach weiteren Auffälligkeiten ab. Der Osteopath soll dabei das Gewebe Schicht für Schicht erspüren und die Beschaffenheit, Temperatur, Spannung und Beweglichkeit von Haut, Gewebe, Bändern, Faszien, Knochen und inneren Organen wahrnehmen können. Aus Sicht der Osteopathie kann der Körper nur optimal funktionieren, wenn in all diesen Bereichen genügend Bewegungsfreiheit vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, entstehen zunächst Gewebespannungen, dann Funktionsstörungen und schließlich Beschwerden. Das Ziel der Behandlung ist es, diese Blockaden aufzuspüren und manuell zu beseitigen. Sobald alle Strukturen gut beweglich sind, soll der Körper sich selbst heilen können.
Ebenfalls auf der Checkliste aufgeführt ist ein seriöser, respektvoller und empathischer Umgang des Osteopathen mit seinen Patienten. Zudem weist der BVO darauf hin, dass für die Behandlung kein vollständiges Entkleiden notwendig ist und im besten Fall alle Körperteile, die nicht behandelt werden, unter einer Decke liegen sollten. Wichtig sei auch, dass der Osteopath das Anamnesegespräch und die Behandlung schriftlich dokumentiert und keine Heilversprechen macht. Ob weitere Behandlungen notwendig sind, könne erst nach einer Behandlung entschieden werden, so dass der Verkauf von Zehnerkarten und ähnlichem nicht seriös sei.
Laut DGKO lassen sich bei Kindern viele Beeinträchtigungen bereits mit einer oder zwei osteopathischen Behandlungen korrigieren. Die Kosten (zwischen 70 und 120 Euro pro Behandlung) müssen von den Eltern grundsätzlich selber getragen werden. Viele Krankenkassen beteiligen sich jedoch anteilig. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, kann bei der Krankenkasse erfragt werden.