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Lachgas

Partydroge und Gesundheitsgefahr

Distickstoffmonoxid, bekannt als Lachgas, wirkt angstlösend, schmerzmindernd und euphorisierend, und es ist legal für wenig Geld zu bekommen. Die Risiken für die Gesundheit werden dabei oft unterschätzt: Möglich sind etwa Lungenverletzungen, Lähmungserscheinungen und Hirnschäden durch Sauerstoffmangel, warnen Mediziner.
AutorKontaktBarbara Erbe
Datum 20.08.2024  08:30 Uhr

Dass Menschen Lachgas für ein schnelles, aber kurzlebiges Gefühl von Euphorie, Entspannung und Losgelöstsein einatmen, sei an sich nichts Neues, sagt Professor Dr. Frank Erbguth, Präsident der Deutschen Hirnstiftung und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, im Gespräch mit PTA-Forum. Seit mehr als 200 Jahren inhalieren Menschen N2O auch zu Party- und Rauschzwecken. Bekannt wurde das Gas Mitte des 19. Jahrhunderts aber vor allem als Narkosemittel, das erstmals schmerzfreies Operieren möglich machte.

Bis heute wird die schmerzstillende und betäubende Wirkung von Lachgas in der Medizin eingesetzt, wenn auch dank einiger Weiterentwicklungen in geringerem Ausmaß. Die Substanz ist einfach zu verwenden, da sie ja nur eingeatmet werden muss; sie ist auch für längere Behandlungen geeignet und selbst für Kinder zugelassen. Da sie nur kurzfristig wirkt, sind die Behandelten im Anschluss schnell wieder körperlich und geistig präsent und beispielsweise auch verkehrstüchtig.

Auch wenn Lachgas also schon seit jeher wegen seiner beruhigenden und berauschenden Eigenschaften auf Jahrmärkten zum Vergnügen inhaliert wurde, habe der Konsum erst heute ein bedrohliches Ausmaß erreicht, berichtet der Neurologe und Psychiater Erbguth. Das liege vor allem an der nunmehr viel größeren Verfügbarkeit. »Auf Festivals und Konzerten wird die Substanz in konsumfertigen Kapseln und lachgasgefüllten Luftballons angeboten; gleichzeitig posten Konsumenten in den sozialen Medien zuhauf ihre Erlebnisse mit der Partydroge und animieren so andere, es ihnen nachzutun.« Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant aktuell eine entsprechende Gesetzesänderung, um den Lachgaskonsum zu verbieten. Die Gesetzesänderung könnte noch dieses Jahr in Kraft treten.

Die meisten User bekommen Lachgas aus kleinen Gaskartuschen, die als »Schlagsahne-Ladegeräte« bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um kleine Druckkartuschen aus Metall mit 8 g flüssigem Distickstoffmonoxid, die beim Öffnen etwa 4 l Gas freisetzen. Sie sind für den Gebrauch mit Sahnespendern zu Hause und in der Lebensmittelindustrie zur Herstellung von Schlagsahne, Desserts, Schäumen sowie zur Aromatisierung von Getränken bestimmt und deshalb auch ganz regulär im Handel erhältlich.

Rauschkonsumenten öffnen die Patronen mit einem leeren Sahnespender – dieser hat einen Halter für die Patrone. Beim Einschrauben des Halters in die Patrone durchsticht ein scharfer Stift die Folienkappe am unteren Ende der Patrone und das Gas wird mit einem Zischen in die Packung abgesaugt. Hält man einen Ballon über das Ende der Düse, wird das Gas in den Ballon freigesetzt. Über diesen kann es dann eingeatmet werden. »Fatal ist, dass über das Internet inzwischen für rund 50 Euro ganze Flaschen beziehungsweise Container mit 640 g – und nicht nur 8 g – Distickstoffmonoxid erhältlich sind«, berichtet Erbguth.

Gleichzeitig gilt Lachgas fälschlicherweise als risikoarm, da die Wirkung bereits nach wenigen Minuten nachlässt. Dass dem aber nicht so ist, zeigen Erfahrungen aus der Neurologie. So dokumentiert die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), dass sich immer mehr Menschen mit schweren, unklaren neurologischen Beschwerden oder Blutbildstörungen nach Lachgaskonsum in Kliniken vorstellen. Eine Diagnose sei oft schwierig, auch weil viele Betroffene den behandelnden Ärzten den Lachgaskonsum verschweigen. Je früher aber eine Therapie begonnen werden könne, desto größer seien die Chancen, dass keine Langzeitschäden bleiben.

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