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Plausibilitätsprüfung
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pH-Wert richtig einschätzen

Den pH-Wert einer Zubereitung einzuschätzen, ist ein wichtiger Schritt bei der Beurteilung der chemischen Stabilität. PTA Gabi Galenik soll eine Creme mit Aluminiumchlorid-Hexahydrat herstellen und macht sich an die Plausibilitätsprüfung.
AutorKontaktAndreas Melhorn
Datum 28.09.2026  16:00 Uhr

Verordnet ist eine »Aluminiumchlorid-Hexahydrat-Creme«:

  • Aluminiumchlorid-Hexahydrat 7,5 g
  • Basiscreme DAC zu 50,0 g

Die Gebrauchsanweisung lautet »3x pro Woche dünn auf Gesicht auftragen, später reduzieren«.

Als ersten und einfachsten Schritt gibt Gabi alle Bestandteile ins Suchfeld der DAC/NRF-Website ein, in der Hoffnung, dass die Rezepturformel bekannt ist. Im Rezepturenfinder ist keine Creme mit dieser Zusammensetzung eingetragen. Sie schlägt die Eigenschaften des Wirkstoffes und der Grundlage in den »Tabellen für die Rezeptur« nach:

Aluminiumchlorid-Hexahydrat ist kationisch und hat einen rezeptierbaren pH-Bereich von ≤4. Basiscreme hat selbst einen pH-Wert von 5 bis 6 und einen rezeptierbaren pH-Bereich von 2 bis 12. Bei der großen Breite erwartet Gabi keine Schwierigkeiten bei der Einarbeitung des sauer reagierenden Wirkstoffes, prüft das aber trotzdem nach. Basiscreme DAC ist nicht ionisch und mit Propylenglycol konserviert.

Laut Rezepturhinweis »Aluminiumchlorid-Hexahydrat« auf der Website des DAC/NRF ist der Wirkstoff in Wasser sehr leicht löslich. Der pH-Wert einer 5-prozentigen Aluminiumchlorid-Hexahydrat-Lösung beträgt 2,5 bis 3,5, der einer 20-prozentigen Lösung 2,0 bis 2,1. Die verschriebene Creme enthält 15 Prozent des Wirkstoffes. Grob geschätzt müsste das zu einem pH-Wert von etwas über 2 führen. Das passt also noch in den rezeptierbaren pH-Bereich der Basiscreme.

Gabi findet weitere Angaben, die für die Herstellung der Creme relevant sind. Schon vorher bekannt war ihr die Tatsache, dass der Wirkstoff wegen seiner korrosiven Wirkung nicht mit Metallgegenständen in Berührung kommen soll. Metallgegenstände bei der Herstellung oder Abfüllung in eine Aluminiumtube kommen also nicht in Frage.

Nutzen-Risiko-Bewertung erforderlich

Aluminiumchlorid-Hexahydrat ist zwar als Rezeptursubstanz erhältlich, aber der Rezepturhinweis gibt an, dass keine GMP-konforme Herstellung nachgewiesen ist. Die Apotheke muss eine Nutzen-Risiko-Bewertung durchführen. Gabi notiert sich, dass sie das mit der diensthabenden Apothekerin besprechen muss.

Als standardisierte Rezepturen sind eine Lösung, ein Gel und eine viskose Lösung aufgelistet, aber keine Creme. Gabi findet weiter unten im Text aber den Hinweis auf hydrophile Cremes. Die Grundlage muss nichtionisch sein, damit es nicht zu Inkompatibilitäten kommt. Basiscreme DAB ist als eine Grundlage genannt, in die der Wirkstoff bereits eingearbeitet wurde. Zu diesem Zweck wird er vorher in der gleichen Menge gereinigten Wassers gelöst. Eine Konservierung ist nicht notwendig, weil der Wirkstoff eine antimikrobielle Eigenwirkung hat.

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