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Kopfhautspiritus mit Estradiolbenzoat
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So klappt es mit dem ZL-Ringversuch

Der dritte ZL-Ringversuch des Jahres steht an: Gefordert ist ein Estradiolbenzoat-haltiger Spiritus für die Kopfhaut. Wie stellt man die alkoholische Lösung fachgerecht her, damit Dosiergenauigkeit und eine gleichmäßige Verteilung des Wirkstoffs gegeben sind? Dr. Julia Potschadel, leitende Apothekerin der Kliniken Köln, gab bei einem virtuellen Rezeptur-Coaching wertvolle Hilfestellung.
AutorKontaktElke Wolf
Datum 14.09.2026  16:00 Uhr

Für den dritten Ringversuch des Jahres, der seit Anfang August läuft, hat das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker eine Prüfrezeptur ins Rennen geschickt, für die es keine direkte NRF-Monographie gibt. »Aber der Rezepturenfinder des DAC/NRF hilft weiter. Bei der Suche nach Informationen dürfte auch der Tipp weiterhelfen, dass Estradiolbenzoat bereits schon mal 2019 im Ringversuch verarbeitet werden musste«, sagte Potschadel bei einem virtuellen Vorbereitungsseminar der Landesapothekerkammer Brandenburg zum Ringversuch.

Die herzustellende alkoholische Lösung mit Estradiolbenzoat 0,015 Prozent ist zum Auftragen auf die Kopfhaut bei androgenetisch bedingtem Haarausfall indiziert. Das Estrogenderivat reduziert die Telogen-, also die Ruhephase der Haare, was in der Konsequenz die Haardichte erhöht. Dazu wird die hormonhaltige Lösung einmal täglich per Pipette auf die Kopfhaut aufgetragen und einmassiert.

Der Rezepturenfinder schlägt folgenden Ansatz vor:

  • Estradiolbenzoat 0,015 g
  • Propylenglykol 5,0 g
  • 2-Propanol 70 % (V/V) ad 100,0 g

»Alkoholische Estrogen-Zubereitungen führen häufig zu Reizerscheinungen auf der Kopfhaut und wirken austrocknend. In der Praxis wird deshalb versucht, den Alkoholgehalt möglichst gering zu halten und durch Zugabe von Propylenglykol als Feuchthaltemittel die Verträglichkeit zu verbessern. Gleichzeitig kann Propylenglykol als Penetrationsbeschleuniger dienen«, erklärte die Rezeptur-Expertin die Inhaltsstoffe der Komposition.

Potschadel empfahl, zwingend darauf zu achten, ob die Rezepturangaben in der Originalverordnung in Volumen oder Gewicht angegeben sind. »Schließlich können Flüssigkeiten durchaus auch in Milliliter rezeptiert werden.« Sie bezeichnete diesen Punkt als eine der großen Stolperfallen des Ringversuchs, »denn Alkohol als Inhaltsstoff bedeutet immer auch Volumenkontraktion, und das ist relevant für die Wirkstoffkonzentration«.

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