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Pharmazeutische Dienstleistungen

Richtig inhalieren bei Asthma und COPD

Patienten können in der Apotheke üben, wie sie ihr Inhalationsgerät richtig anwenden. Worauf es dabei in der Beratung ankommt, geben die entsprechenden Unterlagen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vor. Wir fassen zusammen.
Nicole Schuster
01.03.2024  08:00 Uhr

Die Anwendung von Inhalativa ist nicht trivial. Selbst Patienten, die bereits seit Jahren unter Asthma oder COPD leiden, wenden ihr Device mitunter falsch an. Erschwerend kommen die unterschiedlichen Systeme hinzu. Es gibt Dosieraerosole, Pulverinhalatoren, Sprühvernebler und Vernebler zur Feuchtinhalation. Zu beachten ist, dass nicht jedes Medikament in jedem beliebigen Inhalationssystem zur Verfügung steht.

Seit dem 10. Juni 2022 können Menschen mit Asthma oder COPD in der Apotheke im Rahmen einer pharmazeutischen Dienstleistung (pDL) üben, wie sie richtig inhalieren. In der Schulung erklärt das pharmazeutische Personal nicht nur den Gerätetyp des Patienten, sondern prüft auch direkt, ob er bei der Anwendung Fehler macht.

Anspruch auf die Leistung haben Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Voraussetzung ist, dass sie ein inhalatives Arzneimittel neu verordnet bekommen haben oder ihr Device wechseln. Sie können das Training alle zwölf Monate wiederholen, wenn sie es nicht innerhalb des letzten Jahres in einer Arztpraxis oder anderen Apotheke bereits erhalten haben und laut Selbstauskunft nicht in ein Disease-Management-Programm (DMP) Asthma oder COPD eingeschrieben sind. 

Die »Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik« – so der offizielle Titel der pDL – darf in der Apotheke nur pharmazeutisches Personal mit abgeschlossener Ausbildung ausführen. Darunter fallen Approbierte, PTA, Pharmazieingenieure, aber keine PhiP oder PTA im Praktikum. Eine Zusatzqualifikation ist nicht erforderlich. Die Leistung wird mit 20 Euro aus dem NNF vergütet.

Dienstleistung planen 

Es lohnt sich, den Prozess für die pDL vorab sorgfältig vorzubereiten, um am einzelnen Patienten später weniger Zeit aufwenden zu müssen. Arbeitshilfen gibt es bei der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zum Herunterladen. Die Empfehlungen basieren auf den Nationalen Versorgungsleitlinien COPD und Asthma. Neben den Formularen und Arbeitsanweisungen hält das Apothekenteam »Dummy-Arzneimittel« oder Placebos von regelmäßig verordneten Inhalatortypen bereit. Die Materialen werden am besten in einer Kiste oder Schublade zusammen gelagert, damit sie direkt greifbar sind.

Im nächsten Schritt geht es darum, die pDL bekannt zu machen und zu bewerben. Es ist längst nicht allen Anspruchsberechtigten bekannt, dass sie sich in die Anwendung eines Inhalationsgerätes auch mit praktischen Übungen einweisen lassen dürfen. Das Apothekenteam kann gezielt infrage kommende Patienten informieren. Als Erinnerungshilfe kann ein automatisierter Hinweis zur Dienstleistung in der Apotheken-Software hinterlegt werden, der bei der Abgabe von Inhalativa erscheint. Falls der Kunde eine Kundenkarte hat, kann darin festgehalten werden, dass die pDL angeboten wurde. Wenn Termine vergeben werden, sind Zeiten außerhalb der Stoßzeiten zu bevorzugen. Manche Patienten wünschen nach mehr als einem Jahr eine Wiederholung. Für diesen Fall kann man im Team klären, wie und durch wen Kontakt aufgenommen werden soll.

Um eine vertrauliche Beratung sicherzustellen, ziehen sich Apotheker, Pharmazieingenieur oder PTA mit dem Patienten ins Beratungszimmer oder einen anderen separaten Raum oder abgeschirmten Bereich zurück. Vorab oder zu Beginn wird eine schriftliche Vereinbarung mit dem Versicherten getroffen. Geeignete Formulare kann sich das Apothekenteam ebenfalls bei der ABDA herunterladen und ausdrucken. Es steht eine Kurz- und eine Langfassung zur Verfügung. Nutzt das Apothekenteam die Kurzversion, ergänzt es in der Fußzeile einen Hinweis, wo die Langfassung zu finden ist. Die ausführliche Version kann zum Beispiel in der Apotheke ausgelegt oder auf der apothekeneigenen Homepage eingestellt werden. Auf der Vereinbarung wird am Ende der Schulung der Erhalt der pDL quittiert und der Patient erhält eine Kopie mit nach Hause. Wichtig ist der Hinweis, dass sich der Versicherte bezüglich dieser pDL an die Vertragsapotheke bindet. Nimmt er die pDL erneut in Anspruch, kann sie auf dem selben Formular quittiert werden.

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