Risiko für Mutter und Kind |
Am zweiten Tag nach der Geburt wird bei der Mutter ein Blutzuckertagesprofil durchgeführt. Fällt dieses un-auffällig aus, empfiehlt sich sechs bis zwölf Wochen nach der Geburt ein 75 g oGTT. Auch bei Normwerten wird geraten, diesen Test spätestens alle zwei Jahre zu wiederholen. Da kardiovaskuläre Spätfolgen auftreten können, sollte die Frau ärztliche Kontrolltermine zur Überprüfung von Herz und Kreislauf wahrnehmen. Bei einer erneuten Schwangerschaft findet ein 75 g oGTT bereits im ersten Trimenon statt, da ein erhöhtes Risiko besteht, erneut an einem Gestationsdiabetes zu erkranken.
Wichtig für die Gesundheit von Mutter und Kind ist es, auch nach der Schwangerschaft auf eine ausgewogene Ernährung zu achten, sich viel zu bewegen und Normalgewicht zu erreichen. Dies kann das Risiko für Typ-2-Diabetes reduzieren.
Vielen Frauen ist die Bedeutung der Nachsorge nicht bewusst. Hier zeigt sich, wie wichtig eine gute Vernetzung zwischen Kliniken, behandelnden Fach- und Hausärzten und den Apotheken ist. Nur so können Folgeerkrankungen besser vermieden, Betroffene unterstützt und umfassend beraten werden.
Um Retaxationen zu vermeiden, müssen die je nach Bundesland unterschiedlichen Vereinbarungen zur Belieferung von Sprechstundenbedarf beachtet werden. In vielen Bundesländern dürfen keine gebrauchsfertigen Lösungen, sondern nur vorportionierte Glucosepulver abgegeben werden. Auch die abzurechnenden Preise können sich unterscheiden. Fertigpräparate, die als Lebensmittel deklariert sind, können nicht abgerechnet werden. Sollte die Belieferung einer gebrauchsfertigen Lösung möglich sein, findet sich im NRF eine standardisierte Vorschrift für Glucoselösungen.