| Caroline Wendt |
| 27.08.2026 10:00 Uhr |
Wer ein Kind erwartet, sollte auch den eigenen Impfschutz im Blick behalten. / © Getty Images/PeopleImages
Ungeborene Kinder im Mutterleib sind besonders empfindlich, nicht nur was Umwelteinflüsse und Medikamente angeht, sondern auch Infektionen können bei ihnen irreversible Schäden anrichten. Und auch schwangere Frauen selbst bedürfen eines besonderen Schutzes. Während der Schwangerschaft nimmt das Immunsystem komplexe Anpassungen vor, damit der Fetus toleriert wird. Dadurch besteht bei einigen Infektionskrankheiten ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Impfungen vor und während einer Schwangerschaft sind deshalb eine wichtige Präventionsmaßnahme. Nach der Geburt gilt es, das Neugeborene zu schützen: durch maternelle Antikörper und geimpfte Kontaktpersonen.
Planen Frauen schwanger zu werden, sollten sie daher idealerweise bereits vor der Schwangerschaft ihren Impfschutz prüfen. Denn Lebendimpfungen wie Mumps, Masern, Röteln oder Windpocken (Varizella zoster) sind während einer Schwangerschaft kontraindiziert. Die Impfstoffe enthalten abgeschwächte, aber vermehrungsfähige Erreger und bergen das theoretische Risiko, den Fetus zu infizieren.
Eine Infektion während der Schwangerschaft könnte verheerende Folgen haben: So führt beispielsweise eine Rötelninfektion der Mutter im ersten Schwangerschaftstrimester in bis zu 90 Prozent der Fälle zu einem kongenitalen Rötelnsyndrom (CRS). Es drohen schwere Organschäden und Fehlbildungen, Früh- und Fehlgeburten. Im späteren Verlauf der Schwangerschaft nimmt das Risiko der Fruchtschädigung deutlich ab, bei einer Infektion ab der 20. Schwangerschaftswoche (SSW) sind Schäden beim Ungeborenen nur noch die Ausnahme.
Ein anderes Beispiel ist eine Infektion mit Windpocken. Infiziert sich die Frau hier während einer Schwangerschaft mit dem hochansteckenden Erreger, kann dieser in den ersten beiden Schwangerschaftsdritteln den Fetus schädigen. Erkrankt die Mutter zwischen fünf Tagen vor und zwei Tagen nach der Geburt, kann sich eine schwere neonatale Varizelleninfektion entwickeln. Unbehandelt weist diese eine hohe Sterblichkeit auf.
| Impfung | Empfehlung | Bemerkung |
|---|---|---|
| Influenza (Totimpfstoff) | indiziert | ab dem 2. Trimenon, bei Vorerkrankungen (wie Asthma, Diabetes) bereits im 1. Trimenon |
| COVID-19 (mRNA-Impfstoff) | möglich | gegebenenfalls ab dem 2. Trimenon |
| Pertussis | indiziert | im 3. Trimenon, bei bekanntem Frühgeburtsrisiko bereits im 2. Trimenon |
| Diphtherie | möglich | - |
| Tetanus | indiziert nach Exposition | - |
| Poliomyelitis (Polio) | möglich | - |
| Masern, Mumps, Röteln sowie Varizellen (Lebendimpfstoffe) | kontraindiziert | bei Bedarf Impfung 1 Monat vor einer Schwangerschaft |
| Hepatitis B | indiziert nach Exposition | - |
Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) Frauen im gebärfähigen Alter einen ausreichenden Impfschutz. Im Detail: Zum Schutz vor Masern sollten nach 1970 geborene Erwachsene mit unklarem Impfstatus sowie Personen, die gar nicht oder nur einmal geimpft wurden, eine einmalige Impfung mit einem Masern-Mumps-Röteln-(MMR-)Impfstoff erhalten. Frauen, die nicht gegen Röteln geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, sollten zwei MMR-Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen erhalten. Wurde bereits eine Rötelnimpfung dokumentiert, genügt eine weitere Dosis. Frauen ohne Immunität gegen Windpocken sollten zwei Impfstoffdosen erhalten.
Nach einer Immunisierung mit einem Lebendimpfstoff rät die STIKO aus theoretischen Überlegungen, einen Monat lang eine Schwangerschaft zu vermeiden. Wird eine Frau innerhalb dieses Monats ungeplant schwanger oder ist zum Zeitpunkt der Impfung mit einem MMR(V)-Impfstoff bereits schwanger, ohne es zu wissen, sei dies allerdings kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. In Hunderten dokumentierten Impfungen während beziehungsweise kurz vor einer Schwangerschaft wurde kein erhöhtes Risiko für kongenitale Fehlbildungen festgestellt.
Einen Sonderfall nimmt der Lebendimpfstoff gegen Gelbfieber ein. Die Impfstoffe werden für Schwangere und Stillende nicht empfohlen, ein Aufenthalt in einem Risikogebiet sollte wenn möglich vermieden werden. Ist das nicht möglich, kann der Arzt nach individueller Nutzen-Risiko-Abschätzung eine Impfung empfehlen.
Totimpfstoffe wie Tetanus, Diphtherie oder Hepatitis B bei entsprechender Exposition stellen in der Schwangerschaft keine Kontraindikation dar. Dennoch können Schwangere darauf achten, diese Impfungen vor einer geplanten Schwangerschaft zu erhalten. Fällt die Impflücke erst in der Schwangerschaft auf, rät das RKI dazu, mit der Immunisierung bis nach Ende des besonders empfindlichen ersten Trimenon, also bis zur 13. Schwangerschaftswoche, zu warten. Bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit kann der Arzt jedoch auch entscheiden, einen früheren Zeitpunkt zu wählen.
Da Schwangere aufgrund der immunologischen Veränderungen während der Schwangerschaft ein höheres Risiko für schwere Verläufe der Grippe haben, empfiehlt die STIKO ausdrücklich eine Immunisierung gegen Influenza. Die Impfung sollte idealerweise Anfang des zweiten Trimenons erfolgen. Schwangere mit einer Grunderkrankung wie Asthma oder Diabetes sollten bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel eine Impfung erhalten.
Die STIKO empfiehlt Frauen im gebärfähigen Alter einen vollständigen Schutz gegen Covid-19 bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft. Fehlende Impfungen können ab dem zweiten Trimenon mit einem mRNA-Impfstoff nachgeholt werden.
Eine klare Empfehlung für eine Impfung gibt es seit 2022 auch zur Immunisierung gegen Keuchhusten (Pertussis) – unabhängig davon, wie der Impfstatus der Mutter ist. Denn hier geht es um den sogenannten Nestschutz des Neugeborenen. Erhalten Schwangere im dritten Trimenon (ab der 28. SSW) eine Impfung, können die mütterlichen Antikörper über die Plazentaschranke an den Feten weitergegeben werden. Dieser hat dann über die Geburt hinaus einen gewissen Schutz vor einer Infektion. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung bereits im zweiten Trimenon erfolgen.
Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist eine hochansteckende Infektion, die insbesondere bei Säuglingen in den ersten Lebensmonaten schwere Atemwegsinfektionen, oft verbunden mit Krankenhausaufenthalten, mit sich bringt.
Ein RSV-Impfstoff ist in der Europäischen Union für Schwangere zwischen der 24. und 36. SSW zugelassen. Über den Nestschutz können Neugeborene in den ersten Lebensmonaten von den mütterlichen Antikörpern profitieren. Aufgrund der bislang noch begrenzten Datenlage empfiehlt die STIKO die RSV-Impfung derzeit jedoch nicht für Schwangere (Redaktionsschluss: 27. August 2026). Eine erneute Bewertung der verfügbaren Daten soll noch 2026 erfolgen.
Bis dahin empfiehlt die STIKO für alle Neugeborenen und Säuglinge eine einmalige passive Immunisierung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab vor oder während ihrer ersten RSV-Saison.
Keuchhusten in der Schwangerschaft kann das Risiko für frühzeitige Wehen erhöhen. Zudem können Säuglinge selbst erst ab einem Alter von zwei Monaten gegen die hochansteckende Krankheit geimpft werden und sind deshalb auf den Schutz der Mutter angewiesen. Erkranken Neugeborene, erleiden sie häufig einen schweren Verlauf mit Atemaussetzern (Apnoe), Lungenentzündung (Pneumonie), Ohrentzündung, Funktionsstörungen des Gehirns (Enzephalopathie) und Lungenhochdruck. Auch Todesfälle sind möglich. Eine Impfung der Mutter in der Schwangerschaft kann das Erkrankungsrisiko von Neugeborenen und jungen Säuglingen um rund 90 Prozent senken. Auch enge Kontaktpersonen sollten über einen aktuellen Pertussis-Impfschutz verfügen, um das Neugeborene zusätzlich zu schützen.
In Deutschland gibt es allerdings keinen Einzelimpfstoff gegen Pertussis. Schwangeren stehen Drei- oder Vierfachimpfstoffe zur Verfügung, die zusätzlich gegen Tetanus und bei Bedarf auch gegen Kinderlähmung (Polio) schützen.