So läuft der geplante Klinikaufenthalt reibungslos |
Vor einem Klinikaufenthalt ist mitunter einiges zu regeln. Dabei ist Unterstützung wichtig. / Foto: Getty Images/Cavan Images
Die Aussicht auf einen Klinikaufenthalt, die ist wohl für niemanden so richtig schön. Nicht nur, weil sich vorab Ängste melden, ob der Eingriff wie geplant verläuft, ob man die Narkose gut verträgt, wie schnell man wortwörtlich wieder auf die Beine kommt. Die Gedanken kreisen vielleicht auch um Fragen wie: Wo kann ich mich informieren, habe ich an alles gedacht, muss ich noch etwas klären? Hier bekommen Sie einen Überblick:
In Deutschland gilt laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) grundsätzlich das Prinzip der freien Krankenhauswahl. Auf der Einweisung, die der behandelnde Arzt oder die Ärztin vorab ausstellt, ist zwar bereits ein Krankenhaus eingetragen. Das BMG weist auf seinem Portal gesund.bund.de jedoch darauf hin, dass man sich auch für eine andere Klinik entscheiden kann. Etwaige Mehrkosten, etwa für eine längere Anreise, muss man aber selbst bezahlen.
Wer noch überlegt, in welche Klinik es gehen soll, hat Möglichkeiten, die Häuser zu vergleichen. Neu ist der »Bundes-Klinik-Atlas« des Bundesgesundheitsministeriums. Dort sind Daten zu rund 1700 Krankenhäusern in Deutschland aufbereitet. Ob Prostatakrebs oder künstliches Hüftgelenk: Einsehen lässt sich zum Beispiel, wie oft die jeweilige Klinik eine bestimmte Behandlung pro Jahr durchführt – und ob das im Vergleich zu anderen Häusern eher viel oder wenig ist.
Eine hohe Zahl bestimmter Behandlungen ist zwar keine Garantie für hohe Qualität. Aber sie kann darauf hindeuten, dass das Krankenhaus viel Erfahrung damit hat – je spezialisierter ein Eingriff ist, desto wichtiger ist das. Der Atlas des Bundesgesundheitsministeriums ist aber längst nicht die einzige Plattform, um sich vorab zu informieren. So bietet auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein Krankenhaus-Verzeichnis an. Auch viele Krankenkassen betreiben Klinik-Vergleichsportale.
Der Termin für die Krankenhausbehandlung steht, vielleicht liegt schon eine Prognose vor, wie viele Nächte der Aufenthalt dauert. Diese Information, so sagt Verena Querling, Referentin Pflegerecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sollten Personen an alle weitergeben, die mit der Abwesenheit planen müssen, zum Beispiel an den Arbeitgeber.
Was sonst noch erledigt werden muss? »Das hängt natürlich von der jeweiligen Lebenssituation ab«, sagt Querling. Vielleicht braucht es jemanden, der die Gemüsebeete im Garten in dieser Zeit gießt, die Katze versorgt, den Briefkasten leert, die Tochter zum Turnunterricht fährt. »Am besten spannt man frühzeitig ein Netz, das dann aushelfen kann.«
Und wer springt ein, wenn man zum Beispiel den Partner oder die Mutter pflegt, das aber wegen des Krankenhausaufenthalts für eine Weile nicht kann? Dann kann die Verhinderungspflege eine Option ein. Das bedeutet: Die Pflegeversicherung trägt für Pflegebedürftige der Grade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege. Diese Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen.