Wer als Apotheker bereits die Fortbildung zur Grippe- und Covid-19-Impfung absolviert hat, muss nur noch 14 Fortbildungsstunden absolvieren: den neu strukturierten Teil 1 (zwölf Fortbildungsstunden Selbststudium) und Teil 2 (zwei Fortbildungsstunden Schutzimpfungen – Theorie), bei denen die hinzugekommenen impfpräventablen Krankheitsbilder thematisiert werden.
Wollen Apotheker mit Impfqualifikation subkutan impfen, müssen sie zudem ein entsprechendes praktisches Ergänzungsmodul (eine Fortbildungsstunde) absolvieren. Umgekehrt dürfen sie nur subkutan impfen, wenn sie am ergänzenden Modul teilgenommen haben. Diejenigen, die das komplette Curriculum neu absolvieren, lernen die subkutane Injektionstechnik gleich mit.
Achtung: Es dürfen nur noch volljährige Personen geimpft werden. Bislang konnten auch Jugendliche ab zwölf Jahren in der Apotheke gegen Covid-19 geimpft werden.