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Fortbildungs-Curriculum der BAK
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So soll die Impfausbildung aussehen

Die BAK-Mitgliederversammlung hat das Fortbildungs-Curriculum für die erweiterten Impfmöglichkeiten in Apotheken beschlossen. Es ist die Grundlage dafür, dass in Apotheken demnächst alle verfügbaren Totimpfstoffe verimpft werden können.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
AutorKontaktKatja Egermeier
Datum 14.10.2026  14:00 Uhr
Ergänzungsschulung für Apothekerinnen und Apotheker

Ergänzungsschulung für Apothekerinnen und Apotheker

Wer als Apotheker bereits die Fortbildung zur Grippe- und Covid-19-Impfung absolviert hat, muss nur noch 14 Fortbildungsstunden absolvieren: den neu strukturierten Teil 1 (zwölf Fortbildungsstunden Selbststudium) und Teil 2 (zwei Fortbildungsstunden Schutzimpfungen – Theorie), bei denen die hinzugekommenen impfpräventablen Krankheitsbilder thematisiert werden.

Wollen Apotheker mit Impfqualifikation subkutan impfen, müssen sie zudem ein entsprechendes praktisches Ergänzungsmodul (eine Fortbildungsstunde) absolvieren. Umgekehrt dürfen sie nur subkutan impfen, wenn sie am ergänzenden Modul teilgenommen haben. Diejenigen, die das komplette Curriculum neu absolvieren, lernen die subkutane Injektionstechnik gleich mit.

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