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Bei Säuglingen
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Vitamin D zur Rachitisprophylaxe

Säuglinge erhalten Vitamin D, damit sich die Knochen normal entwickeln, unter anderem in Tropfen- und Tablettenform. Hierbei ist es wichtig, Anwendungsfehler zu vermeiden. Welche Empfehlungen gelten?
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 28.04.2026  08:00 Uhr

Sind die Knochen unzureichend mineralisiert, kann eine Rachitis entstehen. Betroffene Kinder wachsen langsamer, die Knochen sind weich und verformbar – das äußert sich etwa in O- oder X-Beinen oder einem quadratisch verformten Hinterkopf. Auch Muskelschwäche, schlechte Zähne oder Infektanfälligkeit können darauf hinweisen. Um eine Rachitis zu vermeiden und sicherzustellen, dass sich das Skelettsystem altersgerecht entwickelt, erhalten Säuglinge eine Prophylaxe mit Vitamin D3 (Colecalciferol). Denn die biologisch aktive Form des Prohormons, Calcitriol, ist entscheidend für den Calcium- und Phosphatstoffwechsel und die Knochenstabilität.

Normalerweise produziert der Körper Vitamin D3 größtenteils selbst: Die Synthese findet in der Haut unter Einwirkung von Sonnenlicht (UV-B-Strahlen) statt. Bei Säuglingen entwickelt sich diese Fähigkeit jedoch erst allmählich. Zudem ist der körpereigene Schutzmechanismus der Haut gegen UV-Strahlung noch nicht vollständig ausgereift, Säuglinge sollten daher grundsätzlich nicht in die Sonne.

Fachgesellschaften empfehlen die Supplementation ab dem Ende der ersten Lebenswoche, unabhängig davon, ob das Kind gestillt wird oder nicht. Die tägliche Dosis von 10,0 bis 12,5 µg Vitamin D (400 bis 500 I.E.) wird in der Regel bis zum zweiten erlebten Frühsommer gegeben – je nach Geburtstermin also für 12 bis 18 Monate. Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 1500 Gramm erhalten abweichend 800 bis 1000 Einheiten Vitamin D. Die Empfehlungen gehen auf eine gemeinsame Stellungnahme der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin (DGKJ) und der Deutschen Gesellschaft für Kinderendokrinologie und Diabetologie (DGKED) aus dem Jahr 2018 zurück. Die S1-Leitlinie »Vitamin-D-Mangel-Rachitis« (2022) empfiehlt zur Prophylaxe im ersten Lebensjahr mindestens 500 I.E. Vitamin D pro Tag, bei Risikogruppen gegebenenfalls eine höhere Dosis.

Kombinierte Gabe mit Fluorid

Kombiniert wird die Vitamin-D-Gabe bei Säuglingen mit Fluorid, das ein wichtiger Bestandteil der Kariesprophylaxe ist. Fluorid wird in der Regel in einer täglichen Dosis von 0,25 mg bis zum Durchbruch des ersten Zahns ergänzt. Danach entscheiden die Eltern, ob sie das Zähneputzen mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta einführen oder weiter Fluorid supplementieren. Bei Säuglingen, die ausschließlich oder überwiegend Säuglingsnahrung erhalten, die mit Trink-/Mineralwasser mit einer Fluoridkonzentration ≥ 0,3 mg/L zubereitet wird, soll Fluorid nicht separat ergänzt werden.

Zur kombinierten Rachitis- und Kariesprophylaxe sind Tabletten erhältlich, die in einer kleinen Menge Flüssigkeit aufgelöst werden. Vitamin D gibt es zudem als Monopräparat in Form von Tropfen. Wichtig ist, dass das verwendete Präparat als Arzneimittel für die entsprechende Indikation zugelassen ist, Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht verwendet werden. 

Tablette muss vollständig zerfallen sein

Die Beratung zur richtigen Anwendung ist nicht trivial, wie ein aktueller Fall zeigt: Ein Säugling war im Zusammenhang mit der Gabe einer Vitamin-D- und Fluorid-haltigen Tablette verstorben, vermutlich, weil er sich daran verschluckt hatte. »Um Komplikationen, wie zum Beispiel eine versehentliche Aspiration (›Verschlucken‹) der Tablette, zu vermeiden, darf die Verabreichung von Tabletten, die Colecalciferol oder Colecalciferol zusammen mit Fluorid enthalten, bei Säuglingen und Kleinkindern nicht in unaufgelöster Form erfolgen«, warnt die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) in einer Drug Safety Mail.

Folgende Aspekte sind demnach zu beachten:

  • Vor jeder Anwendung bei einem Säugling oder Kleinkind ist zu prüfen, ob die Tablette vollständig zerfallen ist.
  • Zum Auflösen dürfen nur Flüssigkeiten verwendet werden, die in der Fach- beziehungsweise Gebrauchsinformation ausdrücklich genannt sind.

Andere Flüssigkeiten als Wasser wie etwa Milch könnten den Zerfallsprozess beeinträchtigen oder verzögern, so die AkdÄ. Die Angehörigen der Heilberufe sind angehalten, bei der Verordnung, Abgabe und Beratung auf die sorgfältige Beachtung der Gebrauchsinformation hinzuweisen – insbesondere, wenn zwischen Präparaten verschiedener Firmen gewechselt wird.

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