| Caroline Wendt |
| 30.04.2026 16:00 Uhr |
Kurzatmigkeit bis hin zu Atemnot können darauf hinweisen, dass eine Allergie einen sogenannten Etagenwechsel vollzogen hat. / © Getty Images/BSIP/UIG
Ob Pollen, Hausstaubmilben oder Tierhaare: Allergien sind in Deutschland weit verbreitet und nehmen insbesondere bei älteren Menschen seit Jahren zu. Das bei allergischen Reaktionen ausgeschüttete Histamin wirkt bekanntlich auf lokale Blutgefäße, um die Blutzufuhr im Gewebe zu erhöhen und die Zirkulation von Immunzellen zu erleichtern. Da liegt der Gedanke nahe, dass dieses Gewebshormon auch einen Einfluss auf das Herz haben könnte.
Tatsächlich sei bekannt, dass bei einer Histaminintoleranz unter Umständen Herzrasen und Herzstolpern (Extrasystolen) auftreten können. Diese Herzrhythmusstörungen sind in der Regel harmlos, so die Experten der Stiftung. Zudem berichten manche Patienten von spürbarem Herzklopfen (Palpitationen).
Was das Herz allerdings auf Dauer belasten könne, sei eine Verengung der Bronchien. Dazu kommt es, wenn Allergiker einen sogenannten Etagenwechsel durchmachen, also wenn sich die Beschwerden von den oberen auf die unteren Atemwege ausweiten und sich in der Folge ein allergisches Asthma entwickelt. Durch das chronische Voranschreiten dieser entzündlichen Erkrankung könne sich die Lungenschleimhaut verdicken. Dadurch steige der Druck in den Blutgefäßen der Lunge, und das Herz müsse gegen einen deutlich größeren Widerstand anpumpen, so die Erklärung. Infolgedessen verdicke sich der Herzmuskel, was die Pumpleistung des Herzens zusätzlich beeinträchtigen könne. Zudem gebe es Hinweise darauf, dass Asthma möglicherweise die Entstehung von Vorhofflimmern begünstigt.
Die Sorge, dass eine Pollenallergie an sich einen Herzinfarkt auslösen kann, sei hingegen unbegründet. Zwar gebe es Hinweise aus einer kanadischen Studie, dass an Tagen mit starkem Pollenflug mehr Menschen mit einem Herzinfarkt in eine Notaufnahme eingeliefert wurden als an Tagen mit geringerer Belastung. Allerdings wurde in dieser Untersuchung nicht erfasst, ob die Betroffenen tatsächlich an Heuschnupfen litten, sodass ein direkter ursächlicher Zusammenhang als fraglich gelte.