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Lebensmittelkennzeichnung

Was auf dem Etikett steht – und was nicht

Die Etiketten auf abgepackten Lebensmitteln sollen den Verbraucher informieren. Doch nicht alle Angaben sind verpflichtend, manchmal freiwillig und ab und zu auch verwirrend. In jedem Fall gilt: Wer die Deklarationen versteht, ist klar im Vorteil.
Cornelia Höhn
23.03.2021  08:30 Uhr

Von wegen natürlich

Aroma, natürliches Aroma, natürliches Himbeeraroma, Himbeeraroma: Derartige Bezeichnungen finden sich ganz am Ende einer Zutatenliste. So mancher hat dann mit dem Lesen aufgehört und genießt ganz ahnungslos den Himbeergeschmack seines Joghurts. Natürliche Aromen stammen jedoch häufig gar nicht aus der Frucht; Quelle kann unter anderem Lignin sein, und auch Schimmelpilz- oder Bakterienkulturen produzieren entsprechende Aromastoffe.

Himbeeraroma ist nicht mehr als eine chemische Verbindung und selbst natürliches Himbeeraroma muss nur zu 95 Prozent aus Himbeeren stammen. Wer bedenkt, dass in einem 200-g-Joghurtbecher mit 6 Prozent Himbeeren gerade mal drei Früchte stecken, dem ist schnell klar, dass färbendes Rote-Bete-Saft-Konzentrat, Aromastoffe und die neun Würfelzuckern entsprechende Zuckermenge für das schöne Rosa und den fruchtig-süßen Geschmack verantwortlich zeichnen.

Zwei Paar Schuhe sind übrigens zuckerfreie Lebensmittel, die immerhin 0,5 g Zucker in 100 g enthalten dürfen, und Lebensmittel ohne Zuckerzusatz. Hier sind zugesetzte Mono- und Disaccharide verboten; das Lebensmittel kann aber einen natürlichen Zuckergehalt haben, der mit »enthält von Natur aus Zucker« deklariert wird.

14 Produktgruppen müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden (siehe Kasten). Sie sind häufig Ursache von Allergien oder Unverträglichkeiten. Zwei weitere Übeltäter hingegen sind oft nicht auf den ersten Blick erkennbar: Paprika und Pfeffer dürfen auch getarnt in einer nicht näher benannten Gewürzmischung enthalten sein.

»Frei von ...« Angaben sind für die Lebensmittelindustrie nicht verpflichtend. Soll ein Lebensmittel jedoch den Hinweis »glutenfrei« oder »laktosefrei« tragen, darf es festgelegte Mengen nicht überschreiten. Die freiwillige Information »kann Spuren von ... enthalten« bringt der Hersteller aus Produkthaftungsgründen an.

Als »Big 7« bezeichnet man die sieben Pflichtangaben der Nährwerttabelle pro 100 g oder 100 ml. Wenige weitere Stoffe wie Ballaststoffe oder mehrfach ungesättigte Fettsäuren können aufgeführt werden. Vitamine und Mineralstoffe müssen angegeben werden, wenn sie auf der Verpackung herausgestellt werden.

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