Was das Bio-Siegel bedeutet |
Der Ökolandbau hat zum Ziel, eine tierfreundlichere, umwelt-, ressourcen- und klimaschonendere Landwirtschaft zu fördern. Ein wesentliches Merkmal ist ein möglichst geschlossener natürlicher Betriebskreislauf, bei dem Boden, Pflanze und Tier eng miteinander verbunden sind. Das bedeutet beispielsweise, dass das Futter für die Tiere hauptsächlich vom eigenen Hof stammen soll. Der Dung der Tiere wird wiederum auf die Felder ausgebracht, er macht den Boden fruchtbar und dient den Pflanzen als Nahrung. Um die Ernährung der Tiere zu sichern und eine Überdüngung der Felder zu verhindern, ist in ökologischen Betrieben die Anzahl der Tiere an die vorhandene Fläche gebunden (flächengebundene Tierhaltung). Die EU-Öko-Verordnung erlaubt pro Hektar beispielsweise zwei Milchkühe, 14 Mastschweine oder 230 Legehennen.
Tiere fühlen sich umso wohler, je besser sie ihre artspezifischen Bedürfnisse ausleben können. Die ökologische Tierhaltung versucht daher, diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Das funktioniert – allerdings mit Einschränkungen. Die Tiere erhalten beispielsweise mehr Platz als in der konventionellen Haltung und sollen die Möglichkeit haben, sich draußen aufzuhalten. Wiederkäuern wie Kühen oder Ziegen soll Weidegang gewährt werden, wenn Boden und Witterung das zulassen. Die Bodenfläche darf nicht ausschließlich aus Spalten- oder Gitterkonstruktionen bestehen und die präventive Gabe von Antibiotika ist verboten. Je nach Tierart gibt es weitere spezifische Vorgaben wie Einstreu, Sitzstangen, Staubbäder, schonende Beleuchtung, Wasserbecken oder Wühlflächen.
Beispielsweise schreiben die Ökorichtlinien für jede Milchkuh sechs Quadratmeter Stallfläche vor. Ihr Ruhebereich muss eingestreut sein, damit sie sauber und bequem liegen. Während in der konventionellen Haltung immer noch viele Tiere angebunden werden, ist das bei Biolandwirten nur in Ausnahmefällen für Kleinbetriebe erlaubt. Kühe in Biohaltung sollen Weide und/oder Auslauf haben. Da nicht immer Weidegang gewährt werden kann, müssen sich in der Realität viele Tiere mit einem befestigten Auslauf aus Beton am Stall begnügen.
Die Ökoverordnung sieht Eingriffe wie das Kupieren von Schwänzen, das Abkneifen von Zähnen, das Stutzen der Schnäbel oder die Enthornung von Rindern nicht »routinemäßig« vor; sie können jedoch fallweise genehmigt werden.