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Verschiedene Vorschriften

Was das Bio-Siegel bedeutet

Artgerechte Tierhaltung, kein chemischer Pflanzenschutz, nachhaltiges Wirtschaften oder weniger Zusatzstoffe – Produkte mit dem Biosiegel versprechen vieles. Doch die Vorschriften unterscheiden sich.
Franziska Horvat
06.07.2022  09:00 Uhr

Ökologischer Schutz

Die Vorschriften der EU-Öko-Verordnung besagen, dass Biopflanzen so angebaut werden, dass der Boden fruchtbar bleibt, das Wasser sauber gehalten wird und vielfältige Kulturen auf dem Acker wachsen. Biobauern dürfen weder Gentechnik noch chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder Kunstdünger einsetzen. Damit Pflanzen gesund bleiben und vor Insekten, Pilzen und Unkraut geschützt werden, geht es im Biolandbau vor allem um Vorbeugung. Dazu gehören unter anderem die Wahl geeigneter und widerstandfähiger Sorten, die Fruchtfolgegestaltung und mechanische Maßnahmen, um Unkräuter zu entfernen. Mit Stickstoff versorgen die Bauern ihre Pflanzen durch organische Düngemittel wie Stallmist, Jauche oder Reste von der Ernte. Stickstoff (in Form von Nitrat) ist ein Hauptnährstoff für Pflanzen und dient in der Landwirtschaft dazu, gute Erträge zu erzielen und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten. Stickstoff lässt sich auch natürlich mit Leguminosen im Boden sammeln (»Stickstoffsammler«). Deshalb bauen Ökobauern häufig Leguminosen an, oft auch als sogenannte Zwischenfrüchte. Leicht lösliche mineralische Stickstoffdünger wie in der konventionellen Landwirtschaft sind nicht erlaubt.

Durch die intensive Tierhaltung mit riesigen Mengen an Gülle und Mist sowie durch hohe Einträge der im konventionellen Pflanzenbau verwendeten Mineraldünger gelangt seit Jahren viel mehr Stickstoff in den Boden, als die Pflanzen überhaupt verwerten können. Die Folgen: Nitrat kann unter anderem die Böden versauern lassen sowie Grundwasser und damit auch das Trinkwasser belasten. Die Biolandwirtschaft versucht beispielsweise durch Kreislaufwirtschaft, Erhalt der Artenvielfalt und Verzicht auf Mineraldünger, diese Effekte möglichst gering zu halten

Nicht unproblematisch

Wenn die Pflanzen trotz aller vorbeugenden Maßnahmen trotzdem erkranken, lässt die EU-Öko-Verordnung nur ausgewählte Dünge- und Pflanzenschutzmittel zu. Diese sind pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder mineralischen Ursprungs – dazu gehören zum Beispiel Kupfer, Schwefel, Bienenwachs oder Pflanzenöle. Im Biolandbau sind im Vergleich zum konventionellen Landbau nur ein Zehntel der Pestizide zugelassen. Dadurch sind negative Effekte auf die Umwelt geringer. Doch auch unter den Biopestiziden gib es problematische Mittel, die nicht nur Schädlinge treffen können, sondern auch andere Organismen. Ein Beispiel ist Kupfer, ein hochwirksames Pflanzenschutzmittel gegen diverse Pilzkrankheiten. Es wirkt beispielsweise gegen Apfelschorf im Obstbau, Krautfäule in Kartoffeln oder falschen Mehltau in Wein. Das Schwermetall kann sich im Boden anreichern und Regenwürmern und anderen Mikroorganismen schaden. Doch die Vielfalt der Bodenorganismen ist ausschlaggebend für einen gesunden, ertragreichen Boden. Wie viel Gefahr von den heutigen Kupfermengen ausgeht, ist allerdings unklar. Bisher gibt es noch keinen alternativen Stoff, der mit der Wirkung von Kupfer mithalten kann.

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