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Vorteile, Nutzung, Widerspruch
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Was die elektronische Patientenakte wirklich bringt

Die elektronische Patientenakte (EPA): Dahinter verbirgt sich die elektronische Patientenakte, die 2025 für alle gesetzlich Versicherten kommen soll. Was das bringt, wie Sie sie nutzen – und wie Sie widersprechen können.
AutorKontaktdpa
Datum 20.12.2024  10:00 Uhr

3. Welche Vorteile soll ich als Patient oder Patientin dadurch haben?

  • Besserer Überblick über die Krankheitsgeschichte:
    Wann hatte ich die Bauchspiegelung, seit wann nehme ich diese Augentropfen? Wenn diese Fragen im Arztgespräch aufkommen, geraten einige Patienten ins Schlingern: »Viele Menschen haben Schwierigkeiten, ihre ganze Krankengeschichte zu schildern oder wissen Fachbegriffe nicht«, sagt Sabine Wolter. Arztwechsel sollen mit der EPA leichter werden, weil die neue Praxis auf die darin hinterlegten Daten zugreifen kann.
  • Zugriff auf Dokumente:
    Alle medizinischen Dokumente gesammelt zu haben, kann erleichternd sein. Wolter zufolge melden sich immer wieder Menschen bei der Verbraucherzentrale, die Schwierigkeiten schildern, weil Praxen ihnen ihre Dokumente nicht aushändigen wollen.
  • Bessere Behandlung im Notfall:
    Welche Vorerkrankungen gibt es, welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt? Darüber gibt die EPA Aufschluss. Gerade im Notfall kann sich das auszahlen, wie die Verbraucherschützerin sagt. Trägt man die elektronische Gesundheitskarte bei sich, kann sie spätestens in der Notaufnahme Zugang zur EPA ermöglichen – und damit wichtige Informationen für die Behandlung liefern.

4. Wie bekomme ich Zugriff auf meine EPA?

Die Arztpraxis, die Physiotherapeutin oder das Sanittätshaus bekommen über das Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte Zugriff auf die Daten, die in der EPA liegen und die für sie sichtbar sind.

Aber wie kommen Sie selbst an Ihre EPA? »Wer die vollen Möglichkeiten nutzen will, braucht die EPA-App seiner Krankenkasse«, sagt Sabine Wolter. Wie die genau heißt, kann man über eine Liste der Gematik herausfinden, der nationalen Agentur für digitale Medizin. Alternativ soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, sich über eine Browser-Anwendung am PC Zugang zur EPA zu verschaffen.

Was es für den Zugang braucht:

  • Elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion: »Die erkennt man daran, dass sich ein kleines Funkwellen-Symbol auf der Karte befindet«, sagt Wolter.
  • PIN: Die müssen Versicherte bei ihrer Krankenkasse anfordern – das kann man auch vorab schon tun. »Die bekommen Sie allerdings nicht einfach so per Post zugeschickt, sondern Sie müssen sich authentifizieren«, sagt Wolter. Gängig ist das Postident-Verfahren, bei dem man sich in der Postfiliale vor Ort mit dem Personalausweis legitimiert.
  • Endgerät: Die mobilen Betriebssysteme Android 10 oder iOS 16 sollten es auf dem Smartphone mindestens sein. »Beim PC braucht man ein Kartenlesegerät mit Sicherheitsstufe zwei«, sagt Wolter.

Längst nicht jedem erscheint dieser Prozess leicht: »Die App freizuschalten, erfordert Frustrationstoleranz«, schreibt die Zeitschrift »Finanztest« (Ausgabe 1/2025). Wer Unterstützung braucht, kann sie bei seiner Krankenkasse bekommen: Mit dem Ausrollen der EPA sind die Kassen verpflichtet, Ombudsstellen einzurichten, die bei der Einrichtung unterstützen.

Ist die App einmal zum Laufen gebracht, kann man die Dokumente in der EPA einsehen. Um sich in der App anzumelden, muss man dann die elektronische Gesundheitskarte ans Smartphone oder PC-Kartenlesegerät halten.

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