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Vorteile, Nutzung, Widerspruch
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Was die elektronische Patientenakte wirklich bringt

Die elektronische Patientenakte (EPA): Dahinter verbirgt sich die elektronische Patientenakte, die 2025 für alle gesetzlich Versicherten kommen soll. Was das bringt, wie Sie sie nutzen – und wie Sie widersprechen können.
AutorKontaktdpa
Datum 20.12.2024  10:00 Uhr

Was, wenn ich kein Smartphone habe?

»Wer digital wenig fit ist, vielleicht gar kein Smartphone oder PC hat, der ist auf die Hilfe Dritter angewiesen«, sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ohne solche Unterstützung können Betroffene die EPA nämlich nur passiv nutzen. Heißt: Sie können keine Daten einsehen, hochladen oder verwalten und auch keine Zugriffsrechte ändern.

Von der EPA können sie aber dennoch profitieren: Denn Arztpraxen, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen können auf die dort gesammelten Dokumente zugreifen. Das kann etwa einen Arztwechsel erleichtern oder unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden.

Wolter, die auch Vorträge zur EPA hält, berichtet: »Manche Menschen sagen: Mir reicht es, wenn der Hausarzt seine Daten reinstellt und der Facharzt die dann sehen und im Gegenzug seine reinstellen kann.« Oder wenn das Krankenhaus, sollte man dorthin im Notfall eingeliefert werden, etwa den eigenen Medikationsplan kennt.

Neben der Möglichkeit, eine Vertrauensperson ins Boot zu holen, können Offliner auch Ombudsstellen der Krankenkasse nutzen. Im Zuge des Ausrollens der EPA sind die Krankenkassen verpflichtet, Ombudsstellen einzurichten. An sie soll man sich wenden können, wenn man zum Beispiel Widerspruch gegen die standardmäßig eingestellten Zugriffsberechtigungen einlegen will. Die Ombudsstellen sollen sie dann technisch in der EPA umsetzen, heißt es von der Verbraucherzentrale.

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