Was Teenager über Verhütung wissen müssen |
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr die Kosten für die Antibabypille und andere verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Ab dem 18. Lebensjahr tragen die Versicherten lediglich die gesetzliche Zuzahlung selbst. Die klassische »Pille« ist ein Kombinationspräparat, das ein Östrogen (meist Ethinylestradiol) und ein Gestagen enthält und auf drei Ebenen wirkt: Sie unterdrückt den Eisprung, verdickt den Zervixschleim und bewirkt, dass die Gebärmutterschleimhaut dünn und schwach durchblutet bleibt. Im unwahrscheinlichen Fall einer Befruchtung hat sie nicht die nötige Dicke, damit sich eine Eizelle dort einnisten könnte. Bei korrekter Anwendung sind die kombinierten hormonalen Kontrazeptiva (KHK) mit einem Pearl-Index von 0,1 bis 0,9 eines der sichersten Verhütungsmittel. Der Pearl-Index beschreibt die Anzahl ungewollter Schwangerschaften pro Jahr bei 100 Frauen. Ein niedrigerer Pearl-Index steht für eine hohe Zuverlässigkeit.
Wichtig ist die regelmäßige Einnahme zur möglichst gleichen Tageszeit. Das gilt umso mehr bei reinen Gestagenpräparaten, die ausschließlich ein Gestagen enthalten. Sie verändern vor allem den Schleim im Gebärmutterhals und die Gebärmutterschleimhaut. Einige Präparate verhindern zusätzlich den Eisprung. Die Wirkung hängt sehr davon ab, dass die Einnahme zur täglich gleichen Uhrzeit erfolgt. Die Minipille kann daher für junge Mädchen mit einem unsteten Alltag eher ungeeignet sein.
Der Anteil junger Frauen, die mit der Antibabypille verhüten, geht allerdings trotz des sehr hohen Empfängnisschutzes zurück. Wie eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt, erhielten 2024 nur noch 26 Prozent der 13- bis 21-jährigen TK-versicherten Frauen ein Rezept für die Pille – deutlich weniger als noch 2020, als dieser Anteil bei 39 Prozent lag. Bei der Entscheidung gegen die Pille kann neben dem Eingriff in den natürlichen Zyklus auch das erhöhte Thromboserisiko eine Rolle spielen. Wie hoch das Risiko ist, hängt hauptsächlich vom verwendeten Gestagen ab. Im Jahr 2024 erhielt rund die Hälfte der TK-versicherten Nutzerinnen ein eher ungünstiges Präparat.
Wenn es um das Risiko für venöse Thromboembolien geht, also zum Beispiel Beinvenenthrombosen oder Lungenembolien, gelten als besonders günstig Präparate mit den Gestagenen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat. Mittelmäßig erhöht ist das Risiko bei Dienogest und eher ungünstig sind KHKs, die die Gestagene Gestoden, Desogestrel, Drospirenon, Etonogestrel oder Norelgestromin enthalten. Grundsätzlich ist das Thromboserisiko besonders hoch im ersten Jahr der Einnahme oder wenn eine Frau nach einer mehr als vierwöchigen Pause wieder neu beginnt.
Risikofaktoren wie Rauchen, Übergewicht, ein Alter über 35 Jahre, Bewegungsmangel oder eine genetische Veranlagung erhöhen das Risiko zusätzlich. Deshalb sollte bei jeder Verordnung einer Pille eine individuelle Risikoprüfung erfolgen. Außerdem sollten Patientinnen über mögliche Anzeichen einer Thrombose wie plötzliche Beinschmerzen oder Atemnot Bescheid wissen.
In Deutschland existiert kein festgelegtes Mindestalter für die Verschreibung der Antibabypille. Für Mädchen unter 14 Jahren bedarf es der Zustimmung eines Elternteils; ab dem 14. Geburtstag kann die Pille auch ohne elterliche Zustimmung verordnet werden, wenn der Arzt die Reife und das Verständnis der Patientin bestätigt. Ab dem 16. Lebensjahr der jungen Frau dürfen Ärzte die Pille regelhaft ohne Zustimmung der Eltern verschreiben.
Bei der Pille gilt wie bei anderen oral einzunehmenden Arzneimitteln, dass die Wirkung, hier der Empfängnisschutz, beeinträchtigt sein kann, wenn in den Stunden nach der Einnahme Erbrechen oder starker Durchfall auftreten. Auch bestimmte Medikamente wie Johanniskraut, einige Antibiotika oder Antiepileptika können die Wirksamkeit hormoneller Kontrazeptiva verringern. In solchen Fällen wird empfohlen, zusätzlich eine Barrieremethode wie ein Kondom anzuwenden, um den Schutz weiterhin sicherzustellen.