Was tun, wenn’s brennt? |
Wenn eine Harnwegsinfektion vorliegt, ist das nicht gleich eine Indikation für eine antibiotische Therapie. Leichte Beschwerden lassen sich in vielen Fällen mit freiverkäuflichen Präparaten lindern – unkomplizierte Infekte sollen generell möglichst ohne Antibiotika behandelt werden, heißt es in der im vergangenen Jahr aktualisierten S3-Leitlinie zu unkomplizierten Harnwegsinfekten.
Gegen die Schmerzen und die Entzündung kann das Apothekenteam nicht steroidale Antirheumatika (NSAR) wie Ibuprofen oder Naproxen empfehlen. Sie können kurzfristig den Leidensdruck vor allem bei Brennen und Druckgefühl im Unterbauch senken. Studien zeigen, dass sich unkomplizierte Zystitiden auch alleine unter NSAR innerhalb weniger Tage von selbst bessern können. Auch Paracetamol kann eingenommen werden, hier fehlt jedoch die entzündungshemmende Wirkkomponente. Krampflösende Mittel wie Butylscopolamin können ergänzend eingesetzt werden, vor allem bei krampfartigen Unterbauchschmerzen.
Zur Symptomlinderung stehen auch einige Phytopharmaka mit antibakterieller oder diuretischer Wirkung zur Verfügung. Präparate mit Bärentraubenblättern (zum Beispiel Cystinol akut® oder Arctuvan®), die Arbutin enthalten, sind eine klassische pflanzliche Behandlungsoption und ihre Wirkung laut Leitlinie in Studien gut untersucht. Arbutin wird im Körper zu Hydrochinon umgewandelt und wirkt keimhemmend – anders als früher angenommen spielt der pH-Wert des Urins dabei keine Rolle. Allerdings ist die Anwendung zeitlich begrenzt (maximal eine Woche, nicht häufiger als fünfmal pro Jahr) und nicht für Schwangere geeignet.
Ebenfalls gute Studienergebnisse liegen für die Kombination der Extrakte aus Liebstöckelwurzel (Levistici radix), Rosmarinblättern (Rosmarini folium) und Tausendgüldenkraut (Centaurii herba) vor (BNO 1045, Canephron® und Canephron® uno). Die Mischung hat eine entzündungshemmende, krampflösende und leicht diuretische Wirkung. In der Praxis wird das Mittel bei akuten, unkomplizierten Blasenentzündungen ebenso eingesetzt wie zur Vorbeugung rezidivierender Infekte. Die enthaltenen Pflanzenstoffe wirken synergistisch: Rosmarin zeigt antimikrobielle und antioxidative Effekte, Liebstöckel fördert die Harnausscheidung, und Tausendgüldenkraut soll leicht entzündungshemmend wirken. Eine Untersuchung deutet darauf hin, dass Canephron® bei unkomplizierten Harnwegsinfekten mit mildem Verlauf gegenüber Antibiotika nicht unterlegen ist.
Etabliert ist auch die Kombination aus Kapuzinerkresse und Meerrettich (Angocin®). Die enthaltenen Senföle besitzen antibakterielle Eigenschaften. Die Einnahme kann wiederkehrenden Harnwegsinfekten vorbeugen, und ist auch als ergänzende Behandlung zu Antibiotika geeignet.
Eine klassische Zusatzempfehlung bei Harnwegsinfektionen sind Blasen- und Nierentees. Diese enthalten meist Mischungen aus harntreibenden Kräutern wie Goldrute, Brennnessel oder Schachtelhalm. Auch wenn viele dieser Pflanzen traditionell verwendet werden, ist die Evidenz für einen klaren therapeutischen Nutzen begrenzt. Die Wirkung beruht vor allem auf der Anregung der Diurese. Das kann durch ausreichende Trinkmengen allerdings ebenso erreicht werden. Als begleitende Maßnahme ist der Tee geeignet, ein eigenständiger Therapieersatz ist er nicht.
Cranberry-Produkte als Saft, Tabletten, Kapseln und Sirup sollen die Anheftung von E. coli-Bakterien an die Harnwegsepithelien verhindern. Hier sind die Studienergebnisse jedoch uneinheitlich, die Effektstärke scheint eher moderat zu sein.
Eine weitere Option, die zunehmend in der Selbstmedikation zur unterstützenden Behandlung und auch zur Prävention eingesetzt wird, ist D-Mannose (wie Femannose®, Femalac®). Der Einfachzucker bindet an die Fimbrien von E. coli, wodurch eine Anheftung der Erreger an das Uroepithel verhindert wird. Die Bakterien werden dann mit dem Urin ausgeschieden. Klinische Daten hierzu zeigen positive Effekte.
Wie D-Mannose-Produkte rechtlich einzuordnen sind, war bisher unklar. Sie sind keine Nahrungsergänzungsmittel, da sie eine gezielte pharmakologische Wirkung entfalten. Entsprechende Präparate sind daher als zulassungspflichtige Arzneimittel einzustufen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst entschieden hat. Produkte mit D-Mannose, die bislang als Medizinprodukte im Handel sind, könnten künftig eine arzneimittelrechtliche Zulassung benötigen. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Medizinprodukte mit Mannose sind daher bislang noch verkehrsfähig.