Was zum Start der EPA wichtig ist |
Juliane Brüggen |
06.05.2025 14:00 Uhr |
Mit dem Start der Hochlaufphase wird zunächst die elektronische Medikationsliste (EML) aufgebaut. Ärzte können außerdem Dokumente wie Befunde und Arztbriefe einstellen. Perspektivisch sollen auch Notfalldaten, Impfdokumentationen sowie das Untersuchungsheft für Kinder und der Mutterpass integriert werden. Eine rückwirkende Befüllung ist nicht vorgesehen, außer der Patient lässt dies auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin von der Krankenkasse vornehmen.
Der Patient entscheidet, welche Informationen für welche Institution sichtbar sind. Er hat außerdem die Möglichkeit, einzelnen Anwendungen der EPA komplett zu widersprechen. PTA oder Apotheker können also nicht davon ausgehen, dass eine angezeigte Patientenakte insgesamt vollständig beziehungsweise für die Apotheke vollständig sichtbar ist.
Dass Patienten Dokumente selbst einstellen, ist frühestens ab 2026 geplant. Sie können aber Dokumente eigenständig über die EPA-App löschen oder eine Arztpraxis damit beauftragen. Auch Apotheken sollen in Zukunft auf Wunsch des Versicherten Dokumente löschen können.
Ziel des DGMP ist es, alle medikationsrelevanten Informationen lückenlos in der EPA eines Versicherten zu dokumentieren. Der erste Schritt ist die elektronische Medikationsliste, die bereits jetzt für Apotheken sichtbar ist (sofern vom Patienten zugelassen). Frühestens ab März 2026 soll der elektronische Medikationsplan folgen. Geplant ist außerdem, relevante Zusatzinformationen zur Arzneimitteltherapiesicherheit hinterlegen zu können, etwa Körpergröße, Gewicht, Kreatininwert, Allergien oder Unverträglichkeiten.
Patienten können dem DGMP widersprechen. Die E-Rezept-Daten laufen dann zwar weiter in die EML, sind aber für Gesundheitseinrichtungen nicht mehr sichtbar.
Die EML listet chronologisch die per E-Rezept verordneten beziehungsweise abgegebenen Präparate des Versicherten auf. Die Liste beginnt laut ABDA mit Anlegen der EPA für den jeweiligen Versicherten, also frühestens am 15. Januar 2025. Die Informationen werden automatisch vom E-Rezept-Fachdienst übertragen. Hierbei kann zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Weder Ärzte noch Apotheken können in den Prozess eingreifen. Auf Papierrezept verordnete Arzneimittel sowie selbst erworbene OTC-Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel sind vorerst nicht in der EML enthalten.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.