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Für Apotheken

Was zum Start der EPA wichtig ist

Die elektronische Patientenakte (EPA) ist seit Ende April bundesweit ausgerollt und damit auch für Apotheken nutzbar. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat in einem FAQ-Papier viele apothekenrelevante Fragen zusammengefasst, daraus folgend einige wichtige Aspekte.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 06.05.2025  14:00 Uhr

Welche Angaben sind in der EML dargestellt?

Welche Informationen zu sehen sind, hängt davon ab, ob das E-Rezept eingelöst wurde oder nicht. Hat eine Apotheke das E-Rezept beliefert sind laut ABDA in der Regel folgende Informationen zum abgegebenen Arzneimittel sichtbar: Verordnungsdatum, Abgabedatum, Arzneimittelbezeichnung, Darreichungsform, Dosierungsangabe/Gebrauchsanweisung, PZN, verordnender Arzt und abgebende Apotheke. Wirkstoff und Wirkstärke sollen ab April 2025 ebenfalls sichtbar sein. Bei E-Rezepten, die keine Fertigarzneimittel beinhalten, etwa Rezepturen, können die Angaben abweichen.

Wie gehen Apotheken mit den Informationen in der EML um?

Nach Ansicht des Deutschen Apothekerverbands (DAV) müssen PTA und Apotheker nicht bei jedem Kundenkontakt die EML verwenden, sondern nur, wenn sich aus dem Beratungsgespräch ein Grund dafür ergibt. Eine Volltextsuche wird es voraussichtlich erst ab März 2026 geben, was die Anwendung bis dahin mitunter erschweren kann.

Apotheken können über die EML sehen, welche Rezepte in anderen Apotheken eingelöst wurden. Hier sollten sich Apothekenteams überlegen, wie sie damit umgehen möchten und wie die Kommunikation mit dem Patienten diesbezüglich aussehen soll.

Können Apotheken Änderungen an der EML vornehmen?

Das Löschen oder Ausblenden von einzelnen Medikationseinträgen in der EML ist grundsätzlich nicht möglich. Apotheken und Arztpraxen können aber voraussichtlich ab März 2026 Einträge ergänzen oder bearbeiten. Dann kann zum Beispiel eine Verordnung markiert werden, die der Patient nie eingenommen hat.

Patienten sollen in späteren Ausbaustufen der EPA selbst erworbene Präparate über die EPA-App ergänzen können. Die Einträge werden dann als vom Patienten erstellt kenntlich gemacht.

Wie unterscheidet sich die EML vom elektronischen Medikationsplan (EMP)?

Die EML wird überwiegend automatisch befüllt und entspricht einer Medikationshistorie. Sie enthält chronologisch die ausgestellten und belieferten E-Rezepte, perspektivisch manuell ergänzt um die OTC-Präparate.

Der EMP wird aktiv befüllt und soll nur die aktuelle Medikation des Patienten enthalten. Hier können außerdem zusätzliche Informationen hinterlegt werden, etwa Einnahmehinweise, Anwendungsdauer, Indikationen und Dosierungen. Apotheken werden zukünftig im Kontext der Rezeptbelieferung zur Aktualisierung des EMP verpflichtet sein.

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