Was zum Start der EPA wichtig ist |
Juliane Brüggen |
06.05.2025 14:00 Uhr |
Welche Informationen zu sehen sind, hängt davon ab, ob das E-Rezept eingelöst wurde oder nicht. Hat eine Apotheke das E-Rezept beliefert sind laut ABDA in der Regel folgende Informationen zum abgegebenen Arzneimittel sichtbar: Verordnungsdatum, Abgabedatum, Arzneimittelbezeichnung, Darreichungsform, Dosierungsangabe/Gebrauchsanweisung, PZN, verordnender Arzt und abgebende Apotheke. Wirkstoff und Wirkstärke sollen ab April 2025 ebenfalls sichtbar sein. Bei E-Rezepten, die keine Fertigarzneimittel beinhalten, etwa Rezepturen, können die Angaben abweichen.
Nach Ansicht des Deutschen Apothekerverbands (DAV) müssen PTA und Apotheker nicht bei jedem Kundenkontakt die EML verwenden, sondern nur, wenn sich aus dem Beratungsgespräch ein Grund dafür ergibt. Eine Volltextsuche wird es voraussichtlich erst ab März 2026 geben, was die Anwendung bis dahin mitunter erschweren kann.
Apotheken können über die EML sehen, welche Rezepte in anderen Apotheken eingelöst wurden. Hier sollten sich Apothekenteams überlegen, wie sie damit umgehen möchten und wie die Kommunikation mit dem Patienten diesbezüglich aussehen soll.
Das Löschen oder Ausblenden von einzelnen Medikationseinträgen in der EML ist grundsätzlich nicht möglich. Apotheken und Arztpraxen können aber voraussichtlich ab März 2026 Einträge ergänzen oder bearbeiten. Dann kann zum Beispiel eine Verordnung markiert werden, die der Patient nie eingenommen hat.
Patienten sollen in späteren Ausbaustufen der EPA selbst erworbene Präparate über die EPA-App ergänzen können. Die Einträge werden dann als vom Patienten erstellt kenntlich gemacht.
Die EML wird überwiegend automatisch befüllt und entspricht einer Medikationshistorie. Sie enthält chronologisch die ausgestellten und belieferten E-Rezepte, perspektivisch manuell ergänzt um die OTC-Präparate.
Der EMP wird aktiv befüllt und soll nur die aktuelle Medikation des Patienten enthalten. Hier können außerdem zusätzliche Informationen hinterlegt werden, etwa Einnahmehinweise, Anwendungsdauer, Indikationen und Dosierungen. Apotheken werden zukünftig im Kontext der Rezeptbelieferung zur Aktualisierung des EMP verpflichtet sein.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.