Apothekerinnen und Apotheker können zukünftig bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel, etwa zur Dauertherapie, in Ausnahmesituationen ohne Rezept abgeben. Die Details werden noch festgelegt. / © Shutterstock/BearFotos
Das ApoVWG ist eines von drei Teilen der Apothekenreform, die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant. Es sieht eine ganze Reihe an Veränderungen für die Apotheken vor. So sollen in diesen künftig alle Totimpfstoffe verimpft werden dürfen und Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Bedingungen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept abgeben können. Außerdem sind neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) geplant. Zu den umstrittenen Maßnahmen zählen die PTA-Vertretung und die Erleichterungen für Zweigapotheken.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig in der Länderkammer. Einwände gab es nicht, allerdings drei Protokollerklärungen. Bei der letzten Aussprache im Bundestag meldeten sich zwei Gesundheitsminister der Länder zu Wort: Stefanie Drese (SPD), Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport von Mecklenburg-Vorpommern, und Niedersachsens Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Andreas Philippi (SPD).
Um das Gesetz sei lange und intensiv gerungen worden, so Drese. »Alle hatten ein Ziel: Die Stärkung der Apotheke vor Ort.« Mit dem ApoVWG sei das gelungen. Das System werde »moderner, flexibler und patientennäher«.
Neue Leistungen in Apotheken könnten künftig niedrigschwellig angeboten werden. Das passe gut zum Ziel, Apotheken bei der Prävention mehr zu nutzen. Drese kann die Kritik von Teilen der Ärzteschaft nicht verstehen, die sich über das Impfen in Apotheken mokieren. »Hier muss die Kooperationsfähigkeit und Einsicht in die Realität noch wachsen«, so Mecklenburg-Vorpommerns Ministerin. Auch die Einführung bezahlter Teilnotdienste sei gerade für ihr Bundesland besonders wichtig.
Die mit dem ApoVWG beschlossene PTA-Vertretung löse die strukturellen Probleme nicht. Daher gab Mecklenburg-Vorpommern eine Protokoll-Erklärung ab, ebenso Hessen und das Saarland. Die Expertise approbierter Fachkräfte sei besonders bei komplexen Fällen wichtig und dürfe nicht unterlaufen werden.
Auch Niedersachsens Gesundheitsminister Philippi sieht die PTA-Vertretung kritisch, lobte aber, dass dies zunächst nur erprobt werden soll. Dies müsse genau beobachtet werden, damit es nicht zu einer strukturellen Schwächung der inhabergeführten Apotheken komme.
Philippi lobte die Vor-Ort-Apotheke als unverzichtbaren Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Für viele Menschen sei die Apotheke der Erstkontakt. Der Rückgang der Apotheken sei besorgniserregend. Beide Landesminister lobten die vom Kabinett beschlossene Anhörung des Fixums. Die Weiterentwicklung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) ist Philippi zufolge ein richtiger Schritt, denn in den Apotheken stecke mehr Potenzial.
Erstmals hatte sich der Bundesrat am 30. Januar 2026 mit dem ApoVWG befasst. Die Bundesregierung hatte in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates die Mehrzahl der Änderungsvorschläge abgelehnt. Das Gesetz wurde am 22. Mai vom Bundestag verabschiedet. Das ApoVWG tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.