| Juliane Brüggen |
| 30.09.2026 10:00 Uhr |
Grippeimpfungen sollten laut RKI jährlich vorzugsweise ab Oktober bis Mitte Dezember durchgeführt werden – eine versäumte Impfung kann aber auch später noch sinnvoll sein. Ihren Gipfel erreicht die Grippewelle meist nach Ende des Jahres. Bis ein Impfschutz aufgebaut ist, vergehen oftmals zehn bis 14 Tage.
Die Influenza-Impfstoffe werden jährlich an die zu erwartenden zirkulierenden Varianten angepasst. Bei einem Alter ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO, einen inaktivierten Hochdosis- oder MF-59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff zu verwenden – ansonsten sind inaktivierte Influenza-Impfstoffe Standard. Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwei bis 17 Jahren ist außerdem die Impfung mit einem attenuierten Influenza-Lebendimpfstoff (als Nasenspray) möglich, wenn keine Kontraindikation besteht.
Die STIKO empfiehlt die Influenza-Impfung als Standardimpfung allen Personen ab 60 Jahren sowie folgenden Gruppen:
Im beruflichen Kontext sollten Personen sich impfen lassen, wenn eine erhöhte Gefährdung besteht. Das betrifft zum Beispiel medizinisches Personal und Personen, die in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr arbeiten, außerdem Betreuende von Risikopersonen. Auch Menschen, die beispielsweise in Nutztierhaltungen, Zoos, Tierparks, Auffangstationen, Tierarztpraxen oder Schlachthöfen arbeiten und häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu den oben genannten Tieren haben, sollten sich ebenfalls impfen lassen.
Das RKI weist nicht zuletzt darauf hin, dass auch Personen, die nicht von den STIKO-Empfehlungen erfasst sind, sich gegen Influenza impfen lassen können.
Bei bestehender Indikation kann die Influenza-Impfung in der Regel gleichzeitig mit anderen Totimpfstoffen wie der Covid-19- oder Pneumokokken-Impfung gegeben werden; Gleiches gilt auch für den proteinbasierten RSV-Impfstoff. Die Impfungen sollten dann an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Zur gleichzeitigen Gabe mit dem mRNA-RSV-Impfstoff liegen bislang keine Daten vor.
Eine Grundimmunisierung gegen Pneumokokken empfiehlt die STIKO bereits im Säuglingsalter – hierfür sollen die Konjugatimpfstoffe PCV13 oder PCV15 verwendet werden. Außerdem ist eine einmalige Standardimpfung mit dem 20-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV20) für alle Personen ab 60 Jahren vorgesehen. Auch Kinder ab zwei Jahren, Jugendliche und Erwachsene mit bestimmten Risikofaktoren (siehe Impfempfehlungen 2026) sollten eine Indikationsimpfung mit PCV20 erhalten. Im beruflichen Kontext sollte die Pneumokokken-Impfung bei Tätigkeiten wie Schweißen oder Trennen von Metallen erfolgen.
Die einmalige Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) wird als Standardimpfung für alle Personen ab 75 Jahren empfohlen – entweder mit einem proteinbasierten oder einem mRNA-RSV-Impfstoff. Eine Indikationsimpfung sollen zudem Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren erhalten, die in Einrichtungen der Pflege wohnen, und Personen im betreffenden Alter mit bestimmten schwerwiegenden Grunderkrankungen, die das Risiko für einen schweren RSV-Verlauf erhöhen (siehe Impfempfehlungen 2026). Wenn es zeitlich passt, sollte die einmalige Impfung vor Beginn der RSV-Saison im Spätsommer oder Herbst erfolgen.
Gut zu wissen: Neugeborene und Säuglinge erhalten in der Regel eine Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV.