Würzige Kraftpakete |
Shiitake wachsen gut auf abgestorbenen Stämmen von Laubbäumen – dort lassen sie sich auch züchten. / Foto: Adobe Stock/zhu difeng
Bereits vor rund 2000 Jahren soll der Shiitake (Lentinula edodes) im Osten Asiens kultiviert und aufgrund seiner energie- und abwehrstärkenden Wirkung als Tonikum verwendet worden sein. In der Zeit der Ming-Dynastie (Beginn im 14. Jahrhundert) entstanden dann erste Aufzeichnungen über seine Wirkungen und genaue Dosierungen. Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) blickt auf eine Jahrtausende lange Erfahrung mit dem Shiitake zurück und erforscht auch heute noch dessen Wirkungen und Einsatzgebiete.
Der Shiitake ist reich an B-Vitaminen, welche neue Energien freisetzen und die Batterien wieder aufladen sollen. Als »Medizinalpilz« spielt er in Ostasien eine große Rolle, unter anderem in der komplementären Krebstherapie. Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist der Inhaltsstoff Lentinan. Er zählt zu den Beta-Glucanen (Untergruppe der Kohlenhydrate) und soll unter anderem das Immunsystem modulieren.
In Deutschland haben Shiitake und auch andere Pilzarten laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in der Krebsbehandlung keinen Stellenwert. Zwar gebe es Studien an Zelllinien und Tieren, die auf eine Wirkung von Inhaltsstoffen des Pilzes gegen Krebszellen hinweisen. Kleinere Untersuchungen mit Krebspatienten zeigten auch bei bestimmten Tumorarten wie etwa Magen- oder Darmkrebs positive Wirkungen auf die Lebensqualität. Doch die Aussagekraft der Studien ist gering. Auch sei unklar, ob der Genuss der Pilze eine ähnliche Wirkung wie der eines einzelnen Inhaltsstoffes hat und welche Mengen für die gewünschte Wirkung notwendig sind. Hier besteht also weiterer Forschungsbedarf.
Bei einer Mykotherapie werden Pilzextrakte zur Prävention oder als unterstützende oder alleinige Therapie angewendet – bislang jedoch ohne hinreichende wissenschaftliche Basis. Die sogenannten »Vital-, Heil- oder Medizinalpilze« sind in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen, sondern meist in Form von Extrakten in Kapseln, Tabletten oder Pulver als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich. Somit sind diese Produkte beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwar registriert, die strengen Prüfungskriterien wie Arzneimittel erfüllen sie jedoch nicht. Es ist kein Wirksamkeitsnachweis durch klinische Studien erforderlich, Kontrollen im Sinne einer staatlichen Zulassung gibt es nicht.