Zwischen Rauschdroge und Arzneimittel |
Verena Schmidt |
16.02.2024 15:00 Uhr |
Von allen Seiten hagelt es Kritik und Bedenken wegen der Legalisierungspläne. Auch innerhalb der eigenen Regierungspartei SPD lehnen viele Politiker das Gesetz von Lauterbach ab und kündigten bereits an, im Bundestag dagegen stimmen zu wollen. Auch im CSU-regierten Bayern kann man sich nicht mit den Legalisierungsplänen anfreunden. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagte im Januar: »Die Cannabis-Legalisierung ist eine Verschwendung von Zeit und Ressourcen, die wir in der Politik dringender an anderer Stelle brauchen.« Das Projekt sei eine »verantwortungslose Gefährdung der Gesundheit vor allem unserer Kinder und Jugendlichen«.
Die Legalisierungsgegner zitieren unter anderem auch einen Bericht des Bundeskriminalamts (BKA). Die Verfasser befürchten eine Mehrbelastung der Polizei durch die kleinteiligen Vorgaben des geplanten Cannabis-Gesetzes. Außerdem könne die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden, die Polizei müsste dann verstärkt kontrollieren. Dabei soll die Cannabis-Legalisierung Polizei und Justiz eigentlich entlasten, da die Strafverfolgung kleinerer Cannabis-bezogener Delikte entfallen würde.
Auch die ABDA hat sich bereits mehrfach aus medizinischen Gründen gegen die Freigabe von Cannabis ausgesprochen. In einer Stellungnahme aus dem November 2023 heißt es: »Die bisherigen Erfahrungen aus den Legalisierungsländern deuten darauf hin, dass die Prävalenz von Cannabiskonsumstörungen zunehmen wird.« Cannabis verringere die Aufmerksamkeit, schränke die Psychomotorik ein und induziere Apathie. Auch das Risiko für Arbeits- und Verkehrsunfälle steige. Bei genetischer Vorbelastung könne schon der einmalige Konsum eine Psychose auslösen; das Risiko für psychische Störungen sei erhöht. Besonders riskant seien neben dem frühen Beginn des Cannabiskonsums im Jugendalter auch intensive Gebrauchsmuster sowie Co-Konsum von Tabak. Als Folge einer Freigabe seien vermehrt Notfall- und Suchtbehandlungen, Verkehrsunfälle und Arbeitsunfähigkeit zu befürchten, warnt die ABDA. Aus apothekerlicher Sicht ist Cannabis ein Arzneimittel. Daher lehnt die Bundesvereinigung auch Pläne der Regierung, den Umgang mit Medizinalcannabis am Arzneimittelgesetz vorbei in dem neuen Gesetz separat zu regeln, entschieden ab.