| Caroline Wendt |
| 06.10.2026 16:00 Uhr |
Gerade bei älteren Patienten ist es wichtig, Angehörige in die Aufklärung über Nutzen und Risiken einer Neuroleptika-Therapie einzubeziehen. / © Adobe Stock/Monkey Business
Gerade bei älteren Patienten, die in einem Pflegeheim leben, können Angehörige nicht immer in die ärztliche Aufklärung einbezogen werden. Umso wichtiger ist es, dass PTA und Apotheker die Verordnung einordnen und erklären können.
Viele Antipsychotika haben neben der Behandlung psychotischer Erkrankungen weitere zugelassene Anwendungsgebiete. Andere werden auch außerhalb ihrer Zulassung, also off label, eingesetzt. Welche Einsatzgebiete infrage kommen und wie die Nutzen-Risiko-Bewertung ausfällt, hängt dabei stark vom jeweiligen Wirkstoff und der individuellen Situation des Patienten ab.
Eine entsprechende Zulassung für die Behandlung von Schlafstörungen haben unter anderem die niedrigpotenten Wirkstoffe Pipamperon und Melperon. Beide werden insbesondere im geriatrischen Bereich eingesetzt. In niedriger Dosierung steht dabei vor allem die sedierende Wirkung im Vordergrund.
Bei Schlafstörungen ist in vielen Fällen bereits eine geringe Dosis von 40 mg Pipamperon ausreichend. Besondere Vorsicht ist jedoch bei älteren Patienten angebracht: Hier sollte die Behandlung mit niedriger Dosis begonnen und bei Bedarf langsam gesteigert werden. Für Melperon werden bei Schlafstörungen je nach individueller Situation laut Fachinfo 25 bis 75 mg eingesetzt.
Bei einer isolierten Insomnie – also bei Schlafstörungen ohne weitere psychiatrische Grunderkrankungen – sind die Wirkstoffe jedoch nicht unproblematisch, da sie mit teils erheblichen unerwünschten Wirkungen einhergehen können. Dazu gehören unter anderem Müdigkeit und Benommenheit, orthostatische Beschwerden, extrapyramidalmotorische Störungen (zum Beispiel Parkinson-ähnliche Symptome oder unwillkürliche Bewegungen wie Grimassieren), Blutbildveränderungen und kardiale Nebenwirkungen wie eine QT-Verlängerung. Gerade bei älteren Patienten können Sedierung und Blutdruckabfall zudem das Sturzrisiko erhöhen.
Auch die aktuelle S3-Leitlinie »Insomnie bei Erwachsenen« der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) von 2025 bewertet den Einsatz von Antipsychotika bei Schlafstörungen ohne psychiatrische Komorbidität kritisch. Obwohl Melperon und Pipamperon für Schlafstörungen zugelassen sind, liegen für diese Indikation keine randomisierten klinischen Studien vor. Daher sehen die Leitlinienautoren derzeit keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage, um Antipsychotika zur Behandlung einer reinen Insomnie zu empfehlen. Zudem weist die Leitlinie auf die ungünstige Nutzen-Risiko-Bilanz hin.
Leitlinienautoren derzeit keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage, um Antipsychotika zur Behandlung einer reinen Insomnie zu empfehlen. / © Getty Images/Curly_photo
Daneben werden laut Leitlinie weitere Antipsychotika wie Quetiapin, Olanzapin oder Prothipendyl in niedriger Dosierung off label bei Schlafstörungen eingesetzt. Für diese Wirkstoffe besteht keine Zulassung zur Behandlung der Insomnie. Auch hier spricht sich die Leitlinie mangels ausreichender Evidenz gegen eine Empfehlung bei einer isolierten Insomnie aus.
Das Antipsychotikum Promethazin wird aufgrund seiner ausgeprägten antihistaminergen und sedierenden Eigenschaften in der Leitlinie den Antihistaminika zugeordnet. Der Wirkstoff besitzt eine Zulassung zur Behandlung von Schlafstörungen, wenn therapeutische Alternativen nicht durchführbar oder nicht erfolgreich waren. Doch auch für die Wirkstoffklasse der Antihistaminika spricht die Leitlinie keine Empfehlung zur Behandlung einer isolierten Insomnie.