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Neuroleptika
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Anwendung abseits der Psychose

Neuroleptika, oft auch als Antipsychotika bezeichnet, sind vor allem für ihre Anwendung bei psychotischen Erkrankungen wie der Schizophrenie bekannt. Lesen Patienten oder deren Angehörige diese Diagnose im Beipackzettel oder recherchieren im Internet, ist es daher nicht verwunderlich, wenn sie verunsichert sind, wenn ein Neuroleptikum aufgrund einer anderen Erkrankung verordnet wurde.
AutorKontaktCaroline Wendt
Datum 06.10.2026  16:00 Uhr

Gerade bei älteren Patienten, die in einem Pflegeheim leben, können Angehörige nicht immer in die ärztliche Aufklärung einbezogen werden. Umso wichtiger ist es, dass PTA und Apotheker die Verordnung einordnen und erklären können.

Viele Antipsychotika haben neben der Behandlung psychotischer Erkrankungen weitere zugelassene Anwendungsgebiete. Andere werden auch außerhalb ihrer Zulassung, also off label, eingesetzt. Welche Einsatzgebiete infrage kommen und wie die Nutzen-Risiko-Bewertung ausfällt, hängt dabei stark vom jeweiligen Wirkstoff und der individuellen Situation des Patienten ab.

Behandlung von Schlafstörungen

Eine entsprechende Zulassung für die Behandlung von Schlafstörungen haben unter anderem die niedrigpotenten Wirkstoffe Pipamperon und Melperon. Beide werden insbesondere im geriatrischen Bereich eingesetzt. In niedriger Dosierung steht dabei vor allem die sedierende Wirkung im Vordergrund.

Bei Schlafstörungen ist in vielen Fällen bereits eine geringe Dosis von 40 mg Pipamperon ausreichend. Besondere Vorsicht ist jedoch bei älteren Patienten angebracht: Hier sollte die Behandlung mit niedriger Dosis begonnen und bei Bedarf langsam gesteigert werden. Für Melperon werden bei Schlafstörungen je nach individueller Situation laut Fachinfo 25 bis 75 mg eingesetzt.

Bei einer isolierten Insomnie – also bei Schlafstörungen ohne weitere psychiatrische Grunderkrankungen – sind die Wirkstoffe jedoch nicht unproblematisch, da sie mit teils erheblichen unerwünschten Wirkungen einhergehen können. Dazu gehören unter anderem Müdigkeit und Benommenheit, orthostatische Beschwerden, extrapyramidalmotorische Störungen (zum Beispiel Parkinson-ähnliche Symptome oder unwillkürliche Bewegungen wie Grimassieren), Blutbildveränderungen und kardiale Nebenwirkungen wie eine QT-Verlängerung. Gerade bei älteren Patienten können Sedierung und Blutdruckabfall zudem das Sturzrisiko erhöhen.

Auch die aktuelle S3-Leitlinie »Insomnie bei Erwachsenen« der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) von 2025 bewertet den Einsatz von Antipsychotika bei Schlafstörungen ohne psychiatrische Komorbidität kritisch. Obwohl Melperon und Pipamperon für Schlafstörungen zugelassen sind, liegen für diese Indikation keine randomisierten klinischen Studien vor. Daher sehen die Leitlinienautoren derzeit keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage, um Antipsychotika zur Behandlung einer reinen Insomnie zu empfehlen. Zudem weist die Leitlinie auf die ungünstige Nutzen-Risiko-Bilanz hin.

Daneben werden laut Leitlinie weitere Antipsychotika wie Quetiapin, Olanzapin oder Prothipendyl in niedriger Dosierung off label bei Schlafstörungen eingesetzt. Für diese Wirkstoffe besteht keine Zulassung zur Behandlung der Insomnie. Auch hier spricht sich die Leitlinie mangels ausreichender Evidenz gegen eine Empfehlung bei einer isolierten Insomnie aus.

Das Antipsychotikum Promethazin wird aufgrund seiner ausgeprägten antihistaminergen und sedierenden Eigenschaften in der Leitlinie den Antihistaminika zugeordnet. Der Wirkstoff besitzt eine Zulassung zur Behandlung von Schlafstörungen, wenn therapeutische Alternativen nicht durchführbar oder nicht erfolgreich waren. Doch auch für die Wirkstoffklasse der Antihistaminika spricht die Leitlinie keine Empfehlung zur Behandlung einer isolierten Insomnie.

Psychiatrische Symptome bei Demenzpatienten

Ein weiteres weit verbreitetes Einsatzgebiet von Neuroleptika in der Geriatrie ist die Behandlung von Patienten mit Demenz. Viele entwickeln im Verlauf der Erkrankung psychiatrische Symptome wie ausgeprägte Aggression gegenüber Mitbewohnern oder Pflegenden, Angst- oder Wahnvorstellungen, Halluzinationen, nächtliche Unruhe oder dem Drang zum Weglaufen.

Die aktuelle S3-Leitlinie »Demenzen« der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde von 2026 befürwortet jedoch in erster Linie nicht medikamentöse Interventionen. Eine Pharmakotherapie soll nur in Akutsituationen in Erwägung gezogen werden oder wenn nicht medikamentöse Interventionen ohne Erfolg bleiben und eine Gefährdung der Patienten selbst oder ihrer Pflegenden besteht.

In Notfallsituationen mit massiver Agitiertheit oder Aggression nennen die Leitlinienautoren das oral verabreichte Antipsychotikum Risperidon. Zweite Wahl ist Haloperidol i. m. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die niederpotenten Antipsychotika Melperon und Pipamperon aufgrund der fehlenden anticholinergen Nebenwirkungen als vergleichsweise geeignet in der Geriatrie und Gerontopsychiatrie gelten.

Insgesamt sei die Evidenzlage für die einzelnen Medikamente aufgrund der generell fehlenden Studienlage sowohl für medikamentöse als auch für nicht medikamentöse Interventionen in dieser Situation schwach. Auch für die zeitliche Dauer einer so begonnenen Medikation gebe es kaum belastbare Daten; ein rasches Ausschleichen wird daher empfohlen. Der zurückhaltende Einsatz wird unter anderem mit einem erhöhten Risiko für Schlaganfälle, Stürze und einer erhöhten Sterblichkeit begründet.

Für die Therapie von Schlafstörungen bei Patienten mit Demenz geben die Leitlinienautoren keine Empfehlung – auch hier fehlen die entsprechenden klinischen Daten. Melperon oder Pipamperon können jedoch im Rahmen ihrer Zulassung zur Behandlung von Schlafstörungen auch bei Patienten mit Demenz eingesetzt werden, wenngleich hierfür keine demenzspezifische Evidenz vorliegt.

Dennoch ist der Anteil der Antipsychotika-Verordnungen gerade im geriatrischen Bereich nicht unerheblich Im bundesweiten Mittel erhielten 2023 laut Qualitätsatlas Pflege des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) 9,57 Prozent aller Pflegeheimbewohner mit Demenz eine Dauerverordnung von Antipsychotika. Dabei gab es große regionale Unterschiede, von bis zu 18 Prozent.

Als mögliche Ursachen diskutieren Experten unter anderem Personalmangel, einen hohen Betreuungsaufwand bei ausgeprägter Unruhe sowie die begrenzte Verfügbarkeit nicht medikamentöser Maßnahmen. Daten des Instituts für Gesundheitsforschung der Barmer (bifg) zeigen zudem, dass Menschen mit Demenz in häuslicher Pflege deutlich seltener Neuroleptika erhalten als Pflegeheimbewohner. Mehr als 80 Prozent von ihnen bekommen keine entsprechende Verordnung.

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